Die Bilanz der König & Cie. MT „CAPE BEALE“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG (Renditefonds 67) sieht düster aus. Für Anleger ist sie ein Desaster, der Totalverlust droht. Von wem können die Anleger des König & Cie. Renditefonds 67 MT „CAPE BEALE“ vor Ablauf der absoluten Verjährung Schadensersatz verlangen?
König & Cie. Renditefonds 67 MT „CAPE BEALE“: Totalverlust droht
Das Fondsvolumen des König & Cie. Renditefonds 67 MT „CAPE BEALE“ betrug rund 40 Mio. Euro. Aus der Bilanz 2015 ist zu ersehen, dass der Wert des Schiffes nur noch mit 10,8 Mio. Euro ausgewiesen ist. Dem stehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 18,5 Mio. Euro gegenüber. Ferner gibt es einen Verlustbetrag von knapp 23 Mio. Euro. Für 2015 beträgt der Jahresfehlbetrag 1,8 Mio. Euro und für 2014 sogar 2,9 Mio. Euro. Angesichts dieser Zahlen muss jedem Anleger klar sein, dass der Totalverlust ihrer Einlage droht.
König & Cie. Renditefonds 67 MT „CAPE BEALE“: Schadensersatz für Anleger
Grundsätzlich steht den Anlegern des König & Cie. Renditefonds 67 MT „CAPE BEALE“ ein Schadensersatzanspruch zu, wenn sie nicht anleger- und anlagegerecht beraten worden sind. Vielen Anlegern ist überhaupt nicht bewusst gewesen, dass die Beteiligung an dem König & Cie. Renditefonds 67 MT „CAPE BEALE“ eine unternehmerische Beteiligung ist, der von vornherein das Risiko des Totalverlustes droht. Sicherheitsorientierten Anlegern hätte die Beteiligung an dem König & Cie. Renditefonds 67 MT „CAPE BEALE“ niemals angeboten werden dürfen. Die Anleger des König & Cie. Renditefonds 67 MT „CAPE BEALE“ müssen aber umgehend handeln.
König & Cie. Renditefonds 67 MT „CAPE BEALE“: Verjährung droht!
Es gilt eine absolute Verjährungsfrist von taggenau 10 Jahren. Die ersten Verjährungen werden also 2017 eintreten. Nach Ablauf dieser Verjährungsfrist sind Schadensersatzansprüche nicht mehr möglich.
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