Trotz der Untersagung eines ohne Erlaubnis betriebenen Einlage- und Versicherungsgeschäftes durch die zuständige Aufsichtsbehörde sowie deren Anordnung zur Rückabwicklung dieser Geschäfte, arbeitet das „Königreich Deutschland“ und die sogenannte „Königliche Reichsbank“ in Wittenberg unbeirrt weiter. Auch der Internetauftritt der „Königlichen Reichsbank“ ist weiterhin aktiv. Bereits seit längerer Zeit werden behördlichen Ermittlungen zu derartigen unerlaubten und anderen Geschäften im „Königreich Deutschland“ durchgeführt. Geändert hat sich dadurch bisher leider nichts. Selbst ein inzwischen erhobenes Zwangsgeld ignoriert der selbsternannte „König von Deutschland“, Peter Fitzek.
Ob Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die unterschiedlichsten Behörden befassen sich mit dieser Angelegenheit schon seit längerer Zeit. Ungeachtet dessen setzt die „Königliche Reichsbank“ ihren Geschäftsbetrieb fort und sammelt mittels eines „Kapital-Überlassungsvertrages“ weiterhin Geld für das „Königreich Deutschland“ ein. Selbst am Reformationstag wurde unter den tausenden Besuchern um neue Einzahler geworben.
Abgesehen davon, dass fraglich ist, ob und wann die Einzahler als so genannte „Kapitalüberlasser“ ihr Geld zurück bekommen, betreibt die „Königliche Reichsbank“ ohne Erlaubnis das Einlagengeschäft weiter. Bereits mit Bescheid vom 18. Juli 2013 hat die BaFin Herrn Fitzek aufgegeben, das unerlaubte Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. warnt deshalb ausdrücklich vor entsprechenden Angeboten. Weder eine dafür erforderliche Erlaubnis liegt vor, noch unterliegen die eingezahlten Gelder einer Einlagensicherung. Wer sein Geld sicher und rentabel anlegen will, sollte deshalb von solchen Offerten die Finger lassen. In der Vergangenheit haben bereits viele Verbraucher durch andere unerlaubte bzw. betrügerische Angebote ihr Geld verloren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelel:VBZ SA
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