Startseite Allgemeines Kohen Consulting ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Kohen Consulting ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Kohen Consulting ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass die Kohen Consulting mit angeblichem Firmensitz in Düsseldorf keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat.

Das Unternehmen untersteht entgegen eigener Darstellung auf seiner Webseite www.kohen-consulting.com nicht der Aufsicht der BaFin.

Wenn die BaFin so warnt, dann nennen wir das Betrüger!

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Unterseekabel EstLink 2 mal wieder außer Betrieb – vielleicht Urlaub nötig?

Das Stromkabel EstLink 2 zwischen Estland und Finnland hat sich offenbar entschieden,...

Allgemeines

Bericht: Genossenschaften und die Rolle genossenschaftlicher Prüfungsverbände

Die Aufgaben genossenschaftlicher Prüfungsverbände Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in einem Prüfungsverband...

Allgemeines

Mega-Millionen-Jackpot steigt auf geschätzte 1,15 Milliarden Dollar – Der Weihnachtswahnsinn ohne Gewinner

Es war eine stille Nacht, heilige Nacht – aber nicht für die...

Allgemeines

Kritischer Bericht zur Bilanz 2023 de Tafel Deutschland e.V. 2023 GF Andreas Steppuhn?

Unverzichtbare soziale Rolle Die Tafeln in Deutschland leisten eine essenzielle Arbeit für...