Ein bedeutender Erfolg für die Berliner Strafverfolgungsbehörden: Die Zentralstelle zur Verwertung virtueller Währungen bei der Staatsanwaltschaft Berlin hat erstmals Kryptowährungen verwerten können und somit einen Erlös von 1.269.532,46 Euro für die Landeskasse generiert.
Verwertung von Bitcoin und Bitcoin Cash
Im Rahmen eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden 20 gerichtlich eingezogene Bitcoin und rund 71 Bitcoin Cash veräußert. Dies ermöglicht es der Justiz, auch im Bereich der virtuellen Währungen effektiv gegen Kriminalität vorzugehen und Täter von ihren illegalen Gewinnen zu trennen.
Neuer Rahmenvertrag für effiziente Verwertung
Die Grundlage für diesen Erfolg bildet ein am 15. März 2024 geschlossener Rahmenvertrag mit einem auf virtuelle Währungen spezialisierten Bankhaus. Dieser ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, Kryptowährungen jeglicher Art auf dem freien Markt zu verwerten und so einen maximalen Erlös zu erzielen.
Weitere Kryptowährungen vorläufig gesichert
Zusätzlich zu den bereits verwerteten Bitcoin und Bitcoin Cash befinden sich weitere Kryptowerte in mehreren Verfahren der Berliner Strafverfolgungsbehörden vorläufig gesichert. Sobald die Gerichte rechtskräftige Einziehungsentscheidungen getroffen haben, wird die Staatsanwaltschaft diese konsequent umsetzen.
Entschädigung von Opfern und Abschöpfung von Gewinnen
Bei Vermögens- oder Eigentumsdelikten, wie Betrug oder Diebstahl, werden die Opfer der Straftat vorrangig aus den verwerteten Vermögenswerten entschädigt. Bei Taten ohne direkte Opfer, wie etwa beim Betäubungsmittelhandel oder Geldfälschung, fließt der Erlös hingegen der Landeskasse zu. Ziel ist es, dass sich Kriminalität nicht lohnt und Täter nicht im Besitz ihrer illegalen Gewinne bleiben.
Vollstreckung auch bei späterem Vermögenszuwachs
Selbst wenn im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nicht alle illegal erlangten Vermögenswerte sichergestellt werden können, bleibt der Verurteilte zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet. Auch innerhalb der nächsten 10 Jahre kann die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung fortsetzen, falls der Täter wieder zu Vermögen kommt.
Diskrepanz zwischen Einziehungsanordnungen und tatsächlichem Erlös
Aufgrund des Vorrangs der Opferentschädigung und der Tatsache, dass nicht immer alle Einziehungsanordnungen vollständig realisiert werden können, ergibt sich statistisch oft eine Diskrepanz zwischen der Summe der gerichtlichen Einziehungsanordnungen und dem tatsächlich dem Land Berlin zugutekommenden Betrag. Der heutige Erfolg zeigt jedoch, dass die Berliner Strafverfolgungsbehörden konsequent gegen Kriminalität im Bereich der Kryptowährungen vorgehen und entschlossen sind, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
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