Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hätte dem Axel Springer Verlag die im Jahr 2005 geplante Übernahme von ProSiebenSat.1 Media nicht untersagen dürfen. Sie verweigerte die notwendige medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung seinerzeit zu Unrecht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Kommentar hinterlassen