Das Sachsen das Mekka des Corona Chaos ist, das hat wohl auch der Letzte in Deutschland mitbekommen. Das zeigt dann erneut aber auch ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig.
Ein Beschluss dieses Verwaltungsgerichts Leipzig vom Dienstag hat Konsequenzen für Barbetreiber in Sachsen. Die Kriterien zur coronabedingten Schließung von Bars sind demnach aller Voraussicht nach falsch. Damit wären die Bars zu Unrecht geschlossen.
Diese Schlussfolgerung kann man dann aus einer am Dienstag vorläufig getroffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig ableiten. Demnach ist die Unterscheidung der Begriffe „Bar“ und „Gastronomie“ im Sinne der Corona-Notfallverordnung nicht rechtens. Das was viele Experten seit Wochen sagen.
„Mit diesem Beschluss hat das Gericht ein klares Signal gesendet, das auch für andere Barbetreiber wichtig ist.“ So der Anwalt des Klägers vor dem Verwaltungsgericht Leipzig in einer ersten Stellungnahme. Ob gegen das Urteil nun Rechtsmittel eingelegt werden und das OVG in Bautzen letztlich entscheiden muss, wird man abwarten müssen.
Möglich das nun auch eine Welle von Schadensersatzforderungen auf den Freistaat Sachsen zurollen könnte.
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