Darauf deuten wohl einige Anzeichen hin, denn Ende Februar wären die beiden Herren dann 4 Jahre in Untersuchungshaft, da stellt sich juristisch dann natürlich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft in Bezug auf die zu erwartende Strafe.
Für das Delikt wo beide Herren angeklagt sind gibt es eine Höchststrafe von 15 Jahren. Das dieser Strafrahmen dann ausgeschöpft werden könnte vom Gericht davon geht keiner der Prozessbeobachter aus, nicht einmal die Staatsanwaltschaft. Sollten Köller und Schäfer beide schuldig gesprochen werden, was ja keiner Vorhersagen kann, dann dürfte die zu erwartende Strafe um die 10 Jahre liegen, da wäre die höher anzurechnende Untersuchungshaft, dann sicherlich mit 4 Jahren schon sehr üppig. Aus den Verteidigerkreisen hört man, das man hier wohl einen ähnlichen juristischen Weg gehen will wie im Falle Infinus und den Vorgang dem BGH vorlegen will. Nicht auszuschließen das dann Anfang 207 die Untersuchungshaft für Schäfer und Köller zu Ende wäre.
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