Die Genossinnen und Genossen mit Ratenzahlung tragen ein unangenehmes Risiko: Sollte die Genossenschaft insolvent werden, kann ein Insolvenzverwalter einfordern, dass sie die Differenz zwischen ihrer Zeichnungssumme und ihren Einzahlungen auf einmal einzahlen. Ob sie sich erfolgreich dagegen wehren können, ist sehr unsicher. Angesichts dieser Lage liegt der Wunsch nahe, vorher auszusteigen.
Zitat Ende
Was hier so als ein „kleiner Abschnitt“ aussieht, hat in der Vergangenheit katastrophale Folgen für Mitglieder von Genossenschaften gehabt. Sie standen aufgrund der Forderungen eines Insolvenzverwalters dann oft vor der „Privatinsolvenz“, denn so viel Geld wie der Insolvenzverwalter haben wollte, hatten die nicht parat. Das kennen wir aus dem Vorgang „Geno Wohnbau eG“ leider, so Thomas Bremer. Wir haben damals zum Glück die Interessengemeinschaft gegründet, die dann über 2.000 Genossen helfen konnte.
Genau das war/ist unser Beweggrund, auch zur WSW WohnSachwerte eG eine solche Interessengemeinschaft zu gründen, denn wir sind sicher, dass auch die WSW WohnSachwerte eG jetzt kurzfristig Insolvenz anmelden wird. Ja sie muss diese Insolvenz anmelden, denn die Konten der Genossenschaft sind gesperrt. Rechnungen können somit nicht mehr bezahlt werden, heißt, man ist also dann über kurz oder lang zahlungsunfähig. Die Konsequenz ist dann eben die Beantragung eines Insolvenzverfahrens.
Erste Vorboten kann man nun schon erkennen, denn die Webseite wird offensichtlich schon nicht mehr gepflegt.
FireShot Capture 663 – Warnung_ Mögliches Sicherheitsrisiko erkannt – wsw-eg.de
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