Die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen in Deutschland wurde zum 1. Januar 2023 tatsächlich abgeschafft. Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beträgt die Mehrwertsteuer für Solarmodule, die an den Betreiber einer Photovoltaikanlage geliefert werden, jetzt 0 Prozent. Dies gilt auch für wesentliche Komponenten und Speicher, die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage erforderlich sind und den mit Solarmodulen erzeugten Strom speichern.
Diese Änderung der Steuerspielregeln zur Mehrwertsteuer bei Photovoltaikanlagen wurde im Dezember im Jahressteuergesetz beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Der Gesetzgeber hat damit einen neuen Absatz im § 12 UStG eingefügt, der die Steuer für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage auf 0 Prozent reduziert Für die Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet dies, dass ab 2023 für die Lieferung und Installation der Anlage keine Umsatzsteuer mehr berechnet wird, wodurch auch die Notwendigkeit entfällt, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-besteuerung zu verzichten
In Bezug auf die Frage, ob diese Steuererleichterung aufgrund der aktuellen finanziellen Lage des Staates wieder rückgängig gemacht werden könnte, gibt es aktuell keine Hinweise oder Ankündigungen, die auf eine solche Änderung hindeuten. Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen scheint ein fester Bestandteil der aktuellen Politik zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland zu sein. Die neue Situation könnte aber nun zum Nachdenken bei der Ampel führen.
Kommentar hinterlassen