Gerade hat die neue Bundesjustizministerin ihren Job angetreten, da könnte es schon politischen Handlungsbedarf geben für Frau Barley. Das Thema „Musterklage“ könnte anstehen.
Anlass könnte die mögliche Insolvenz des Unternehmens P & R sein. Hier wären insgesamt über 50.000 Anleger betroffen.
Es ist nicht auszudenken für die deutsche Justiz, wenn das alles in Form von Einzelverfahren geführt werden müsste vor den Gerichten. Genau für solche Verfahren gibt es in anderen Ländern bereits das Instrument der Musterklage.
In Österreich kann solch eine Musterklage zum Beispiel vom Konsumentenschutzverband vor Gericht eingebracht werden.
In den USA, und daher kennen die meisten Leser die Musterklage sicherlich, ist die Musterklage dann auch ein Instrument, um Unternehmen zu verbraucherfreundlichem Handeln zu bewegen.
In Deutschland hat das die Industrielobby bis heute zu verhindern gewusst, wohl wissend, dass solch eine Musterklage vor allem gegen die Industrie gehen würde. Schaut man sich alleine den Vorgang Volkswagen an, dann denkt man natürlich auch hier an das Instrument der Musterklage.
In Deutschland könnte man den Verbraucherzentralen genau dieses Instrument der Musterklage doch an die Hand geben. Im Zuge des nun möglicherweise beginnenden P&R-Desasters wird die Politik in Berlin sicherlich nicht um diese Diskussion herumkommen. Da sind wir dann ganz sicher.
Nun kann Frau Justizministerin Barley ihren Versprechungen auch Taten folgen lassen. Mal schauen, ob Frau Barley es ernst meint oder ob sie auch nur vollmundige Ankündigungen macht, wie so viele Politiker.
„Mit der Musterklage werden die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker auf Augenhöhe mit den Unternehmen sein.“
Dr. Katarina Barley zum Weltverbrauchertag
„Mit der Musterfeststellungsklage bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher noch in diesem Jahr eine Klagemöglichkeit nach dem Prinzip „einer für alle“ und werden damit mehr Möglichkeiten für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung haben. Mit der Musterklage werden die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker auf Augenhöhe mit den Unternehmen sein. Wer Recht hat, wird einfacher zu seinem Recht kommen. Damit bringen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag mit Nachdruck auf den Weg. Dies ist mir besonders wichtig. Der Verbraucherschutz wird im BMJV weiter eine zentrale und wichtige Rolle spielen.“
Ich halte dagegen. Damit kann die Justiz bekanntlich Kosten sparen. Gesetze und Reformen, die Spareffekte haben, sind sehr beliebt. Der tiefere Grund für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz („Facebook-Gesetz“) ist ja auch die Entlastung der Justiz, in dem die Internetkonzerne selber prüfen müssen, ob ein Gesetzesvorstoß vorliegt. Dr. Schulte grüsst
Ich glaube, dass die Musterklage NICHT kommt! Aber vielleicht irre ich mich ja auch?!
Die großen Automobilkonzerne, Versicherungen und Banken, vielleicht auch Krankenhäuser, werden alles tun, um die Musterklage zu verhindern, weil sie im Falle der Niederlage nicht nur einem Kläger sondern hunderten oder tausenden Klägern Schadensersatz o.ä. zahlen müssen. Außerdem haben Verbraucherzentralen viel wahrscheinlicher den finanziellen Rahmen für viele Distanzen als Privatpersonen mit ggf. ungewisser Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung.