Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Bundeswehrsoldaten hat der Staatsanwalt eine Haftstrafe gefordert.
In seinem Plädoyer vor dem Landgericht Gera sagte er, der Angeklagte habe grob fahrlässig und leichtfertig den Tod eines Kameraden verursacht. Er forderte für den 21-jährigen Ex-Soldaten zweieinhalb Jahre Gefängnis. Dieser Fall müsse ein Signal auch für andere Soldaten setzen. – Der Angeklagte hatte behauptet, der Unfall habe sich ereignet, als er das klemmende Magazin der Pistole lösen wollte. Ein Gutachter des Thüringer Landeskriminalamts widerlegte das. Die Pistole sei voll funktionsfähig gewesen.
Kommentar hinterlassen