Kontaktbeschränkungen: Aufenthalte in der Öffentlichkeit sollen nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren des Haushalts erlaubt sein. Verstöße werden sanktioniert.
Schulen und Kitas: sollen geöffnet bleiben.
Tourismus: Übernachtungsangebote in Deutschland werden massiv beschränkt, nur „notwendige und ausdrücklich nicht touristische“ Übernachtungen sollen erlaubt bleiben.
Freizeit: Theater, Opern und Konzerthäuser sollen dicht gemacht werden. Spielhallen, Kinos und Freizeitparks ebenso. Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder und Bordelle sollen geschlossen, alle Unterhaltungsveranstaltungen untersagt werden.
Gastronomie: Sämtliche Gaststätten, Bars und Kneipen sollen geschlossen werden. Ausgenommen: Lieferung und Abholung von Speisen soll erlaubt bleiben.
Dienstleistungsbetriebe: Betriebe aus dem Bereich der Körperpflege – etwa Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios – sollen geschlossen werden. Physiotherapien bleiben weiter möglich. Friseursalons sollen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet bleiben.
Einzelhandel: Geschäfte dürfen unter Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben. Bedingung: Sie müssen sicherstellen, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm Verkaufsfläche aufhält.
Der Bund will den von den Schließungen betroffenen Firmen und Einrichtungen finanziell helfen, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Das genaue Konzept wird heute noch vorgestellt.
Quelle:BILD Zeitung
Kommentar hinterlassen