Kein Lohn für Rauch- und Kaffeepausen
In Spanien hat das oberste Gericht des Landes bestätigt, dass Unternehmen ihrem Personal Rauch- oder Kaffeepausen von der geleisteten Arbeitszeit abziehen dürfen. Diese werden somit auch nicht entlohnt. Hintergrund ist ein neues Gesetz zur verpflichtenden Zeiterfassung, das eigentlich die Rechte der Beschäftigten stärken soll.
Das Energieunternehmen Galp hatte im Vorjahr begonnen, auf Basis dieses Gesetzes zu protokollieren, wann sich ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz befinden. Dabei ermittelte Galp mit Hilfe eines Check-in-Systems auch Rauch- und Kaffeepausen außerhalb des Betriebs – und zog diese von der geleisteten Arbeitszeit ab. Verhandlungen hatte es dazu keine gegeben, das Personal wurde via Mail über die neue Regelung informiert.
Die spanische Gewerkschaft brachte diese Praxis vor Gericht, musste nun aber eine Niederlage einstecken. Im Urteil berief sich das Gericht unter anderem auf ein existierendes Gesetz, laut dem Beschäftigte ohne Vereinbarung kein Recht auf bezahlte Rauch-, Kaffee- und Frühstückspausen haben. Das neue Arbeitszeitgesetz habe darauf keinen Einfluss. Die Gewerkschaft kündigte an, Berufung einzulegen. Sie fürchtet, dass zahlreiche Unternehmen ohne Betriebsvereinbarung ähnliche Regeln wie Galp einführen könnten.
Kommentar hinterlassen