Der Goldvertrieb ist tot, es lebe der Goldvertrieb. Natürlich werden sich nun viele Goldvertriebe darüber Gedanken machen müssen, wie es weitergehen kann, wenn nun der Vertrieb von Edelmetallen unter das Vermögensanlagegesetz gestellt wird. Viele aktuelle Geschäftsmodelle sind dann tot.
Geschäftsmodelle wie Aurimentum, bonus gold Produkte usw. Ein Ausweg könnte der reine Goldverkauf sein. Das kann sich aber dann nur zu einem völlig überteuerten Kurs rechnen, wenn man dann auch noch Geld verdienen will als Emittent und auch als Vertriebler.
Nun wird der Vertrieb sicherlich verstärkt in den Vertrieb von völlig überteuerten Goldmünzen gehen, wie zum Beispiel dem Siegfriedtaler und Münzen, deren Materialwert manchmal bei nur 20 % des Betrages liegt, den man als Käufer bezahlt hat. Wir würden das Abzocke nennen, andere ein gutes Geschäft.
Jene Geschäfte werden sicherlich auch nicht von den Neuregelungen des Vermögensanlagengesetzes betroffen sein. Was man aber wohl, so haben wir auf Nachfrage bei Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages erfahren, mit in das Gesetz hineinnehmen will, ist das Thema Silber/Platin und auch „Seltene Erden“. Da bleibt dann wenig übrig.
Kommen soll das Gesetz spätestens zum 1. Juli 2021, möglicherweise sogar noch früher. Zeit wäre es nach all den Goldskandalen der letzten Jahre.
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