Ein Käufer von Bootszubehör muss seine schlechte Ebay-Bewertung eines Händlers beim Internet zurücknehmen. Das entschied das Oberlandesgericht München. Der Käufer müsse der Löschung der Bewertung zustimmen. Der Käufer des Bootszubehörs hatte im Ebay-Shop eines Händlers die genannte Ware bestellt und sich in der Online-Bewertung über Mängel beschwert. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. Nun, den korrekten Weg sollte man einhalten.
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