Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die 800-Quadratmeter-Regelung für Geschäfte in der Corona-Schutz-Verordnung des Landes gekippt.
Die Richter gaben damit den Anträgen von vier Elektronikfachmärkten statt, die wegen der Vorschrift nicht wie andere Geschäfte öffnen durften, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Az.: 3 B 177/20, 3 B 178/20, 3 B179/20 und 3 B180/20). Die Entscheidung ist laut Gericht nicht anfechtbar.
Ein Urteil, was dem Freistaat Sachsen dann möglicherweise zukünftig noch viel Ärger einbrocken kann, denn einige große Konzerne wie Galeria Karstadt Kaufhof befinden sich dazu schon in einer rechtlichen Prüfung, wollen sich möglicherweise einen Teil ihrer Verluste auf dem Klageweg wieder holen.
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