Durchaus möglich, denn Mesut P. verbüßt bereits eine längere Untersuchungshaft, die natürlich auf die jetzt ausgesprochene Haftsprache angerechnet wird.
Geht man davon aus, dass eine Entlassung nach der Halbstrafe möglich ist, dann könnte Mesut P. bereits im Frühjahr 2023 wieder in Freiheit sein. Ob er dann wieder als Goldhändler irgendwo auftaucht, das wird man abwarten müssen.
Was aber sicherlich auch Tatsache sein wird, ist, dass Mesut P. den Rest seines Lebens an dieser Pleite zu knabbern haben wird und diese Pleite immer allgegenwärtig sein wird, dann wenn ehemalige Anleger versuchen, Teile seines Vermögens zu beschlagnahmen.
Aus deliktischer Haftung können die geschädigten Anleger nun 30 Jahre versuchen, ihren Schaden zu minimieren. Ob sie erfolgreich sein werden, wird man abwarten müssen.
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