Kommt nach der Pleite der energycoop eG noch eine „Anschlusspleite“ ?
Ja die Frage ist erlaubt, wenn man sich das unternehmerische Konstrukt der Energycoop anschaut. Hier gibt es eine Servicegesellschaft, die wohl dann direkt von der Muttergesellschaft, der energycoop eG, in Abhängigkeit stehen könnte bzw. nach den Bilanzaussagen steht. Nun darf man dann eben auch die Chance nach dem Weiterbestehen dieser Gesellschaft sicherlich stellen. energycoop services … Kommt nach der Pleite der energycoop eG noch eine „Anschlusspleite“ ? weiterlesen
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