Rückabwicklen musste das Unternehmen die zunächst angebotenen und dann wohl abgeschlossenen Kapitalnlagen. das hatte die BaFin vor einigen Wochen entscheiden und dann auch Öffentich mitgeteilt im Rahmen der Veröffentlichungen von Verbrauchermeldungen. Oft war dann in der Vergangenheit die Insolvenz eines Unternehmens vorprogrammiert. So war es auch jetzt wohl hier beim Unternehmen KIB- Komopetenz in Beratung. Soweit kann es dann also mit der Kompentenz in der Beratung nicht gewesen sein. Nun muss man sicherlich befürchten, das durch die Insolvenz des Unternehmens, so mancher Anleger seines eingezahlten Kapitals verlustig gehen wird. Der Schaden soll sich 7-stelligen Bereich befinden.
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