Konkurrenzfähigkeit außeruniversitärer Forschungseinrichtungen

Published On: Freitag, 07.07.2023By Tags:

Baden-Württemberg und Sachsen setzen sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr Flexibilität bei Beschäftigung und Vergütung von Forschungspersonal zu ermöglichen. Am 7. Juli 2023 wird ein Entschließungsantrag der beiden Länder im Plenum vorgestellt.

Wettbewerbsfähigkeit bei Spitzenforschern

Nach dem derzeit Wissenschaftsfreiheitsgesetz unterliegen Forschungseinrichtungen einem so genannten Besserstellungsverbot. Es untersagt, Zuwendungen des Bundes zu gewähren, wenn das Forschungspersonal übertariflich vergütet wird. Für bestimmte, im Gesetz abschließend aufgezählte Forschungseinrichtungen sind jedoch Einschränkungen dieses Besserstellungsverbots möglich – jeweils nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes.

Baden-Württemberg und Sachsen fordern nun, auch alle übrigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen, um sie im Wettbewerb um Spitzenforscher konkurrenzfähig zu halten.

Vorstellung und Ausschusszuweisung

Nach der Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag zur weiteren Beratung in den Kulturausschuss und den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Diese befassen sich im September mit dem Vorschlag. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung – dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Leave A Comment