Den verantwortungsvollen Umgang mit Geld sollten Kinder so früh wie möglich lernen.
Ab dem siebten Lebensjahr gelten Minderjährige zwar als beschränkt geschäftsfähig, könnten also theoretisch ein Konto eröffnen, die Einrichtung eines Girokontos ist aber erst ab 14 Jahren sinnvoll. Spätestens aber mit Beginn der Berufsausbildung. Minderjährige benötigen in jedem Fall das Einverständnis beider Eltern, wenn sie ein Konto eröffnen oder ein Depot einrichten wollen. Sofern ein Elternteil allein das Sorgerecht hat, reicht dessen Zustimmung aus. Die gesetzlichen Vertreter müssen auch entscheiden, ob der Minderjährige allein oder nur mit Zustimmung der Eltern Kontoverfügungen vornehmen darf.
In Verbindung mit dem Girokonto geben viele Banken auch eine Bankkundenkarte an Jugendliche unter 18 Jahren aus. Damit können sie am Automaten Kontoauszüge ausdrucken und sich Bargeld beschaffen. Voraussetzung ist, die Eltern erklären sich damit einverstanden. Girokonten für junge Kunden unter 18 Jahren werden grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt. Auf eine Kreditkarte müssen sie verzichten, bis sie volljährig sind. Ausnahme: Eine Prepaid-Kreditkarte, die mit einem bestimmten Betrag aufgeladen wird. Dies ist beispielsweise vorteilhaft, wenn Jugendliche an einem Schüleraustausch im Ausland teilnehmen. Das Aufladen kann auch aus Deutschland per Überweisung auf das Kartenkonto erfolgen. Kreditaufnahmen sind Minderjährigen grundsätzlich verwehrt. Um einen Dispositionskredit zu erhalten, würde auch die Zustimmung der Eltern nicht ausreichen. Hier ist zusätzlich die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts notwendig.
Quelle:BdB
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