Natürlich haben wir uns den Beitrag des bayerischen Rundfunks am gestrigen Abend angeschaut, denn auch uns hat natürlich interessiert, was man da so zu sehen bekommt bzw. Neues erfahren kann.
Nun, zum großen Teil für uns „alte Kamellen“ über die auch wir schon berichtet hatten in der Vergangenheit mit Ausnahme zu den Anlegern in Asien und England, denn dazu hatten bzw. haben wir keinerlei Bezug. Das war dann insofern durchaus neu für uns.
Verwundert waren wir dann, dass sich der bayerische Rundfunk ausgerechnet einen Gesprächspartner auch zum Thema „Denkmalschutzimmobilien“ herausgesucht hat, den wir so gar nicht mit dem Thema „Immobilien“ in Verbindung bringen: Rechtsanwalt Peter Mattil aus München.
Als Experte auf diesem Gebiet in Deutschland sehen wir dann sicherlich Jochen Resch aus Berlin. Mehr Fachkompetenz geht im Bereich der „Denkmalschutzimmobilie“ kaum.
Nun, Rechtsanwalt Peter Mattil wird das egal gewesen sein, denn Mattil lebt natürlich auch von der öffentlichen Bekanntheit und natürlich auch von der öffentlichen Präsenz.
Nur, wir hätten uns dann etwas mehr Fachkompetenz in den Aussagen gewünscht von Peter Mattil. Peter Mattil sollte doch wissen, dass man eine Denkmalschutzimmobilie nicht so einfach „kaufen und sanieren“ kann.
Man kann auch nicht mit der Sanierung beginnen, wenn ein Großteil der Wohnungen verkauft ist, sondern hier müssen alle Wohnungen vor dem Beginn der Sanierung verkauft sein, ansonsten haben sie da ein Problem mit dem Steuergesetz, wenn sie die Kosten der Sanierung steuerlich geltend machen wollen, und das wollen 100% der Käufer solcher Denkmalschutzimmobilien.
Um die steuerlichen Vorteile eines solchen Immobilienkaufs dann auch vollumfänglich nutzen zu können, erwirbt der Käufer einen Grundstücksanteil, einen Anteil der alten Bausubstanz und erteilt dann einen Sanierungsauftrag, denn die steuerliche Abschreibung gibt es dann nur auf den „nachträglichen Herstellungsaufwand“- die Sanierungskosten“.
Selbst wenn sie dann alle Wohnungen verkauft haben und die denkmalgerechte Sanierung mit den beteiligten Ämtern abgestimmt haben, ist das keinerlei Gewähr für einen schnelle Sanierung, denn bei einer denkmalgerechten Sanierung kann es auf der Baustelle immer wieder zu Verzögerungen kommen, wenn man denkmalrelevante Dinge auftut, die im Vorhinein so nicht bekannt waren.
Dann kann man sich nicht selber schnell eine pragmatische Lösung ausdenken, sondern muss hier erneut in einen Abstimmungsprozess mit dem zuständigen Denkmalschützer gehen und eine genehmigungsfähige Lösung finden. Erst dann kann es weitergehen mit der Sanierung.
Dass da dann Termine der Fertigstellung nicht eingehalten werden, ist für uns durchaus nachvollziehbar. Um das eine oder andere Mandat zu bekommen, hört sich dann bei so manchem Anwalt die Lösung immer sehr einfach an.
Damit meinen wir nicht nur Peter Mattil aus München, mit dem wir uns auch schon auseinandersetze mussten, denn Pater Mattil war mit unserer Berichterstattung bzw. dem Kommentar eines unzufriedenen Mandanten nicht einverstanden. Sie sehen aber, nicht nur mit Bauträgern sind Kunden unzufrieden, auch mit Rechtsanwälten.
Wo wir uns, das sei hier angemerkt, gar nicht auskennen, ist das Thema mit den Anlegern aus England bzw. Asien. Da fehlt uns das erforderliche Fachwissen im Einzelnen. Wir werden uns aber bemühen, einen Termin mit dem Unternehmen German Property Group zu bekommen, um uns einmal von deren Seite die Situation schildern zu lassen.
Kommentar hinterlassen