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KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. ERSTE Wohnbauten KG – bilanziell überschuldete Gesellschaft

geralt (CC0), Pixabay
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Eine Gesellschaft mit einem mittleren 7-stelligen NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL ist dann nun einmal bilanziell überschuldet. Ob die Einschätzung der Geschäftsführer dann richtig ist, was den Wert der Immobilien betrifft, das wissen wir nicht.

KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. ERSTE Wohnbauten KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 2.966.894,47 3.169.814,48
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
2.966.894,47 3.169.814,48
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,51 25.000,51
2.991.894,98 3.194.814,99
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Vermietung 7.978,39 11.678,09
2. Forderungen gegen Gesellschafter 418,82 1.620,51
3. Sonstige Vermögensgegenstände 295,23 836,85
8.692,44 14.135,45
II. Guthaben bei Kreditinstituten 354.300,35 281.365,29
362.992,79 295.500,74
C. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL
– Komplementärin 7.621,30 7.672,62
– Kommanditisten 4.466.720,51 4.498.769,87
4.474.341,81 4.506.442,49
7.829.229,58 7.996.758,22
TREUHANDVERMÖGEN 96.678,55 97.126,48

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
A. EIGENKAPITAL
I. Komplementärkapital
Bedungene Einlagen 5.112,92 5.112,92
Verlustvortrag, Jahresüberschuss, Ausgleichsposten, Ausschüttungen, Entnahmen etc. -12.734,22 -12.785,54
-7.621,30 -7.672,62
II. Kommanditkapital
Bedungene Einlagen 3.182.791,95 3.182.791,95
Verlustvortrag, Jahresüberschuss, Ausgleichsposten, Ausschüttungen, Entnahmen etc. -7.649.512,46 -7.681.561,82
-4.466.720,51 4.498.769,87
-4.474.341,81 -4.506.442,49
davon nicht gedeckt 4.474.341,81 4.506.442,49
0,00 0,00
B. AUSGLEICHSPOSTEN FÜR EIGENE ANTEILE 25.000,00 25.000,00
C. SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL 1.070.290,79 1.143.712,82
D. RÜCKSTELLUNGEN 9.371,61 9.219,20
E. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.594.442,19 6.688.262,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 111.793,82 (Vj. € 112.279,54)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 6.482.648,37 (Vj. € 6.575.983,41)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.546,62 83.859,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 84.576,62 (Vj. € 83.859,15)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 28.375,53 23.984,22
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr €28.375,51 (Vj. € 23.984,22)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.833,50 6.928,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr €2.833,50 (Vj. € 6.928,65)
davon aus Steuern €1.231,90 (Vj. € 948,75)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 0,00 (Vj. € 0,00)
6.710.197,84 6.803.034,97
F. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 14.369,34 15.791,23
7.829.229,58 7.996.758,22
TREUHANDVERBINDLICHKEITEN 96.678,55 97.126,48

ANHANG 2019

1. Allgemeine Hinweise

Die KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. ERSTE Wohnbauten KG mit Sitz in Berlin wird beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRA 19192 B geführt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Personenhandelsgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) geführt.

Die Tätigkeit der Gesellschaft in der Immobilien-Branche macht eine durch den Geschäftszweig bedingte Abweichung in der Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nicht erforderlich.

Die Gliederungen von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt aufgrund der im Immobilienvermögen vorhandenen stillen Reserven unverändert nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.

Die erfassten Mietkautionen diverser Mieter werden außerhalb der Bilanz als Treuhandvermögen/Treuhandverbindlichkeiten ausgewiesen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

In den Vorjahren wurden teilweise steuerlich zulässige Abschreibungsmöglichkeiten genutzt. Neben den planmäßigen Abschreibungen wurden erhöhte Abschreibungen gemäß § 14a Abs. 1 BerlinFG vorgenommen.

Der Unterschiedsbetrag zwischen den steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen und den nach § 253 HGB i. V. m. § 279 HGB (a.F.) zulässigen handelsrechtlichen Abschreibungen ist als Sonderposten mit Rücklageanteil passiviert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Für den Sonderposten wurde nach Anwendung des HGB in der Fassung des BilMoG von dem Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 (3) EGHGB Gebrauch gemacht.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Soweit die Werthaltigkeit nicht gegeben ist, sind Wertberichtigungen erfolgt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen von einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 253 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ (Anlage IV außerhalb des Anhangs) dargestellt.

Bei den Finanzanlagen der Gesellschaft handelt es sich um Anteile an einer Personenhandelsgesellschaft sowie um Anteile an einer Kapitalgesellschaft.

Anteile an einer Personenhandelsgesellschaft:

Die KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. ERSTE Wohnbauten KG ist als Kommanditistin an der Ingenieur Buschmann & Co. GmbH & Co. Dritte Wohnbauten KG, Berlin, mit einem Kommanditkapital von nominell € 1.175.971,33 beteiligt. Abweichend hiervon beträgt die Hafteinlage nach der Handelsregistereintragung nur € 1.124.842,14. Das Kommanditkapital ist voll eingezahlt. Das Geschäftskapital der Gesellschaft beträgt insgesamt € 1.175.971,33. Die Beteiligung reduzierte sich um die der Gesellschaft zugerechneten Verlustanteile und wird nur noch mit einem Erinnerungswert von € 0,51 in der Bilanz ausgewiesen. Die von der Beteiligungsgesellschaft in den Jahren 1991 und 1994 bis 2001 vorgenommenen Ausschüttungen (Kapitalrückzahlungen) wirken haftungserhöhend. Sie wurden in den Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 1991, 1994 bis 1997 sowie 2000 und 2001 als Ertrag erfasst bzw. außerbilanziell dem steuerlichen Ergebnis zugerechnet. Da nach dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft keine Ausgleichsverpflichtung besteht, werden die die Beteiligung übersteigenden und zugerechneten Verlustanteile nicht unter dem Passivposten der Bilanz ausgewiesen. Die Komplementärin der Ingenieur Buschmann & Co. GmbH & Co. Dritte Wohnbauten KG unterliegt für bestimmte Rechtsgeschäfte dem Weisungsrecht des Beirats der KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. ERSTE Wohnbauten KG.

Das Ergebnis der v.g. Personenhandelsgesellschaft für das Jahr 2019 beträgt € +61.693,95 und das Eigenkapital weist zum Stichtag 31. Dezember 2019 einen Stand von € -929.559,69 aus.

Anteile an einer Kapitalgesellschaft:

Weiterhin werden unter den Finanzanlagen Anteile an der KONZEPTA Erste-Beteiligungs-GmbH (zweite Komplementärin), Stammkapital € 25.000,00, ausgewiesen. Das Ergebnis der zweiten Komplementärin für das Jahr 2019 beträgt € -154,07 und das Eigenkapital €+21.498,66.

Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Vermietung betrugen zum Abschlussstichtag € 36.361,76, waren jedoch mittels Einzelwertberichtigungen in Höhe von € 28.383,37 wertberichtigt, so dass sich zum 31. Dezember 2019 ein Stand von € 7.978,39 ergab.

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen i.H.v. € 418,82. Diese resultieren aus der Weiterbelastung an Kommanditisten für Handelsregistereintragungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. € 295,23 richten sich i.H.v. € 161,34 gegen debitorische Kreditoren sowie i.H.v. € 133,89 gegen das Finanzamt für Körperschaften IV Berlin (aus Umsatzsteuer).

Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil

Unter dem Bilanzposten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil“ werden die der Komplementärin und den Kommanditisten über die bedungenen Einlagen hinausgehenden zugerechneten Verluste ausgewiesen. Außerdem ist dieser Fehlbetrag um Ausschüttungen an die Gesellschafter in Höhe von € 81.910,12 und um als Entnahme berücksichtigte Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag in Höhe von € 2.882,82 erhöht.

Eigenkapital

Das Eigenkapital der Gesellschafter (Komplementär- und Kommanditkapital) wird in Höhe der bedungenen Einlagen (Pflichteinlagen) ausgewiesen. Die bedungenen Einlagen der Kommanditisten sind identisch mit den Hafteinlagen der Kommanditisten i. S. d. § 161 Abs. 1 HGB.

Die bedungenen Einlagen der Kommanditisten betragen € 3.182.791,95. Sie sind in voller Höhe eingezahlt. Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgt unter Beachtung der nach § 264 c Abs. 2 HGB geforderten Aufgliederung.

Verluste werden den Kommanditisten auch dann zugerechnet, wenn diese die Höhe ihrer Einlagen übersteigen. Soweit Kommanditisten ihre Hafteinlage an die Gesellschaft geleistet haben, werden sie jedoch gegenüber Gesellschaftsgläubigern von jeder Haftung frei. Die Haftung lebt jedoch in dem Umfang wieder auf, in dem durch eine Entnahme die geleistete Einlage unter die Haftsumme sinkt.

In der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2003 wurde die angespannte Liquiditätslage der Gesellschaft erörtert, die den Beteiligten mit der Gesellschafter-Information im September 2003 nochmals dargelegt wurde. Unter Bezugnahme auf diese Information wurden mit Schreiben vom 12.01.2004 die Beteiligten zur Ausschüttungsrückzahlung von insgesamt € 150.301,92 aufgefordert. Insgesamt wurde davon ein Betrag in Höhe von € 134.553,46 (ca. 89,5 %) zurückgezahlt.

Nach Konsolidierung aller das Eigenkapital der Gesellschaft betreffenden Bilanzposten stellt sich das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 insgesamt wie folgt dar:

T€
Komplementärkapital -7,6
Kommanditkapital -4.466,7
-4.474,3
Sonderposten mit Rücklageanteil 1.070,3
Eigenkapital zum 31.12.2019 -3.404,0

Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.

Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss(+)/Jahresfehlbetrag(-) von T€ +95,6 (Vorjahr T€ +75,6) aus.

Ausgleichsposten für eigene Anteile

Im Jahr 2010 wurde erstmals der Ausgleichsposten für eigene Anteile gebildet. Der Posten wurde gemäß § 264 c Abs. 4 Satz 2 HGB gebildet. Er betrifft die Beteiligung an der Komplementär-GmbH.

Sonderposten mit Rücklageanteil (Beibehaltungswahlrecht nach Art 67 (3) EGHGB)

Die Wohnhäuser (Neubauten) werden jährlich mit 2 % der Herstellungskosten linear abgeschrieben. Steuerlich wird jedoch die Abschreibungsmöglichkeit nach § 14 a Abs. 1 BerlinFG voll in Anspruch genommen. Aufgrund des Ablaufs des Begünstigungszeitraums wird in Höhe der Differenz zwischen der Normalabschreibung und der möglichen Absetzung gemäß § 14 a Abs. 1 BerlinFG der Sonderposten mit Rücklageanteil aufgelöst. Insoweit hat sich das Jahresergebnis von T€ +22,2 auf T€ +95,6 verbessert.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand Laufzeiten
31.12.2019 bis 1 Jahr 2-5 Jahre über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Jahresabschluss/Jahressteuererklärungen 8,1 8,1 0,0 0,0
Archivierung Unterlagen 0,7 0,1 0,3 0,3
Veröffentlichung Jahresabschluss 0,5 0,5 0,0 0,0
Vattenfall, Material, Lohn 0,1 0,1 0,0 0,0
9,4 8,8 0,3 0,3

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, die gemäß § 253 (2) HGB abzuzinsen waren, betreffen Aufwendungen für die Archivierung von Unterlagen.

Verbindlichkeiten

Stand Laufzeiten
a) laufendes Geschäftsjahr 31.12.2019 bis 1 Jahr 2-5 Jahre über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.594,4 111,8 517,3 5.965,3
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84,6 84,6 0,0 0,0
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 28,4 28,4 0,0 0,0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2,8 2,8 0,0 0,0
6.710,2 227,6 517,3 5.965,3
Stand Laufzeiten
b) Vorjahr 31.12.2018 bis 1 Jahr 2-5 Jahre über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.688,3 112,3 556,4 6.019,6
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83,8 83,8 0,0 0,0
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 24,0 24,0 0,0 0,0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 6,9 6,9 0,0 0,0
6.803,0 227,0 556,4 6.019,6

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden gesichert.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Hier werden vereinnahmte Mieten ausgewiesen, die den Monat Januar 2020 betreffen.

Treuhandvermögen/Treuhandverbindlichkeiten

Das Treuhandvermögen sowie die Treuhandverbindlichkeiten weisen die Guthaben/Verbindlichkeiten aus hinterlegten Kautionen aus. Diese werden unter der Bilanz dargestellt.

Haftungsverhältnisse, außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB, außerbilanzielle Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB bestehen am Bilanzstichtag nicht.

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern der ersten persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin), der KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH, Berlin, waren im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Rolf Thinius (Kaufmann), Berlin,

Herr Ralf-Michael Jochimsen (Kaufmann), Berlin.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein gezeichnetes Kapital in Höhe von T€ 102 aus.

Zu Geschäftsführern der zweiten persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin), der KONZEPTA Erste-Beteiligungs-GmbH, Berlin, waren im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Rolf Thinius (Kaufmann), Berlin,

Herr Ralf-Michael Jochimsen (Kaufmann), Berlin.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein gezeichnetes Kapital in Höhe von T€ 25 aus.

Für die Geschäftsführungstätigkeit und für die Haftung wurden im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von T€ 12,3 (Netto) gewährt.

Beirat

Als Beiratsmitglieder waren im Geschäftsjahr 2019 bestellt:

Herr Bernd Kukulinus, Berlin, -Vorsitzender-,

Herr Karl-Heinz Modrow, Hamburg, -stellvertretender Vorsitzender-,

Herr Willy Hansen, Bad Segeberg.

Die für die Beiratstätigkeit im Jahr 2019 gewährten Vergütungen (inklusive Spesen) betrugen T€ 4,3.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.

Unternehmensgruppe

Die Gesellschaft gehört zur KONZEPTA-Unternehmensgruppe, Berlin. Persönlich haftende Gesellschafterin sind 1.) die KONZEPTA Grundstücksgesellschaft mbH, Berlin, sowie 2.) die KONZEPTA Erste-Beteiligungs-GmbH, Berlin. Die bedungene Einlage der persönlich haftenden Gesellschafterin unter 1.) beträgt T€ 5,1. Die unter 2.) genannte Gesellschafterin hat keine Hafteinlage übernommen.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitalanteile zugerechnet.

 

Berlin, den 16. Juli 2020

gez. Rolf Thinius

gez. Ralf-Michael Jochimsen

Geschäftsführer der Konzepta Erste-Beteiligungs-GmbH

gez. Rolf Thinius

gez. Ralf-Michael Jochimsen

Geschäftsführer der Konzepta Grundstücksgesellschaft mbH

Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2020 festgestellt.

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