Startseite Allgemeines Konzessionsentzug
Allgemeines

Konzessionsentzug

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat entschieden, der Autobank AG die Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften zu entziehen. Diese Entscheidung gilt mit 2. Dezember 2021 und ist noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit zur Erhebung eines Rechtsmittels besteht.

Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM, der gemeinsamen Bankenaufsicht aller Mitgliedstaaten der Euro-Zone, war die Autobank AG als weniger bedeutendes Kreditinstitut eingestuft, weshalb die direkte laufende Aufsicht bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) lag. Die EZB ist jedoch bei allen Kreditinstituten im Euro-Raum für den Konzessionsentzug zuständig, darunter auch für Konzessionen von weniger bedeutenden Kreditinstituten.

Allgemeine Informationen zur Rechtslage bei Erteilung, Rücknahme oder Entzug einer Konzession finden Sie auf der Website der FMA.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wir müssen die Binnennachfrage stärken, aber wie?

Die Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland ist ein zentrales Thema, um die...

Allgemeines

Analyse der Bilanz der OPALENBURG Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG aus Anlegersicht Einleitung

Die OPALENBURG Vermögensverwaltung GmbH & Co. Opportunity KG (nachfolgend „Fonds“) ist eine...

Allgemeines

Dr. Volker Wissing wird neuer Bundesjustizminister

Dr. Volker Wissing hat heute sein Amt als Bundesminister der Justiz übernommen....

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 37b Absatz 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu den Energiegehalten von Kraftstoffen im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bekanntmachung nach § 37b...