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Konzessionserlöschung:Ringturm Kapitalanlagegesellschaft m.b.H

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Konzessionserlöschung

Die Konzessionen der Ringturm Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. zur Ausübung von konzessionspflichtigen Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 13 BWG iVm § 5 Abs. 1 InvFG 2011 sowie zur Verwaltung von Alternativen Investmentfonds gemäß AIFMG sind infolge Verschmelzung mit der Erste Asset Management GmbH gemäß § 7 Abs. 1 Z 6 BWG erloschen.

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