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Kooperation gegen Hass: Berliner Fußballverband und Staatsanwaltschaft ziehen an einem Strang

geralt (CC0), Pixabay
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Der Berliner Fußball-Verband e.V. (BFV) und die Staatsanwaltschaft Berlin haben am 30. Mai 2024 eine wegweisende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um entschlossen gegen Hasskriminalität und Diskriminierung im Fußball vorzugehen. Ziel ist es, strafrechtlich relevante Vorfälle im Zusammenhang mit dem Fußballspielbetrieb schneller und konsequenter zu ahnden und rechtsfreie Räume zu vermeiden.

Im Rahmen der Vereinbarung wird der BFV Fälle von Unsportlichkeit und Diskriminierung, die von Schiedsrichtern gemeldet oder anderweitig bekannt werden, nicht nur an das Sportgericht, sondern auch an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Durch die zeitnahe Übermittlung der erforderlichen Informationen sollen Beweismittelverluste verhindert und eine effektive Strafverfolgung sichergestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft Berlin wird den BFV zudem bei Präventionsmaßnahmen und Initiativen gegen Gewalt, Antisemitismus und jegliche Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unterstützen und beratend zur Seite stehen. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch dem Kinder- und Jugendschutz.

Leitender Oberstaatsanwalt Jörg Raupach betonte die Bedeutung der Kooperation gerade im Vorfeld der Europameisterschaft. Es gehe darum, ein klares Signal zu senden, dass Hasskriminalität in Berlin nicht toleriert werde und die verbindenden Aspekte des Sports im Vordergrund stehen müssten.

Oberstaatsanwältin Ines Karl, Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität, verwies auf die aktuellen gesellschaftlichen Konflikte, die sich auch im Fußball widerspiegeln. Vorurteile und Diskriminierungen dürften Teamgeist und Sportlichkeit jedoch nicht verdrängen. Nur im engen Austausch könne man dagegen vorgehen.

BFV-Präsident Bernd Schultz und Vizepräsident Jan Schlüschen-Hesterberg betonten, dass Beleidigungen, Diskriminierung und Unsportlichkeiten mit den Werten des Fußballs unvereinbar seien. Die Kooperation ermögliche es, neben der sportgerichtlichen Ahndung auch die Strafverfolgung zu erleichtern und ein deutliches Zeichen gegen Hass im Fußball zu setzen.

Die Vereinbarung definiert Hasskriminalität als Straftaten, die sich gegen Personen oder Gruppen aufgrund ihrer zugeschriebenen Merkmale wie politische Haltung, Nationalität, Hautfarbe, Religion, sozialer Status, Behinderung, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität richten. Auch Angriffe auf Institutionen oder Objekte in diesem Zusammenhang fallen darunter.

Der BFV stützt sich bei der Bewertung von Vorfällen auf seine Spiel- sowie Rechts- und Verfahrensordnung. Demnach handelt unsportlich, wer sich politisch, extremistisch, obszön anstößig oder provokativ beleidigend verhält. Als diskriminierend gelten Äußerungen oder Handlungen, die die Menschenwürde in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung verletzen oder sich rassistisch bzw. menschenverachtend darstellen.

Mit der Kooperationsvereinbarung setzen der Berliner Fußball-Verband und die Staatsanwaltschaft Berlin ein starkes Zeichen gegen Hasskriminalität und Diskriminierung im Sport. Durch das entschlossene gemeinsame Vorgehen sollen faire Bedingungen auf und neben dem Platz geschaffen und der Fußball als verbindendes Element gestärkt werden.

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