Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 87/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 469 eingetragenen Korda-Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 116, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 64 eingetragene Korda-Vermögensverwaltung GmbH, Max-Planck-Str. 116, 32107 Bad Salzuflen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Christiane Burre-Oesterhaus, Max-Planck-Str. 116, 32107 Bad Salzuflen
ist am 26.06.2020, um 07:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
10 IN 87/20
Amtsgericht Detmold, 26.06.2020
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