Deutschland darf Saisonarbeiter aus Polen und anderen EU-Ländern nicht deshalb vom Kindergeld ausschließen, weil sie in ihrem Heimatland eine vergleichbare Leistung bekommen. Dies verstößt gegen ihre Freizügigkeitsrechte, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
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