Deutschland darf Saisonarbeiter aus Polen und anderen EU-Ländern nicht deshalb vom Kindergeld ausschließen, weil sie in ihrem Heimatland eine vergleichbare Leistung bekommen. Dies verstößt gegen ihre Freizügigkeitsrechte, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
Kommentar hinterlassen