Da könnte einigen Rechtsanwälten eine wichtige Einnahmequelle wegfallen, und das noch vor Weihnachten. Es geht um die Anwälte die verstärkt im Internet auf Mandantenfang zum Thema „Kostenausgleichsvereinbarung“ gehen. Zu diesem Thema hat der BGH eine wegweisende Entscheidung getroffen, die nun in den nächsten Tagen im Gesamtumfang veröffentlicht werden soll. Die Begründung dürfte insofern auch interessant sein, da es doch auch die Honorarberatung sicherer machen könnte. Praktisch wäre heute jede Honorarvereinbarung anfechtbar, egal wie das dann auch heisst. Unterstellt Sie beraten einen Kunden zum Thema „raterlicher Fonds“. Er findet das Super, zeichnet das Produkt, und schließt mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Nach 6 Monaten stellt er dann die Zahlungen in den Fonds ein. Nun will er aber auch das mit Ihnen. möglicherweise auch ratierlich vereinbaret Honorar, nicht mehr bezahlen und verklagt Sie. Genau das haben Kunden bei der Kostenausgleichsvereinbarung getan, und in der Tat auch einige Prozesse gewonnen. Nun gibt es wohl besagtes BGH Urteil. Auf die Begründung sind wohl nicht nur wir gespannt.
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