In einem Eckpunktepapier wurde im März 2019 durch das Bundesminsterium der Justiz bekannt gegeben, dass man an einem Gesetzentwurf zum Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen arbeitet. Vorgesehen sind dabei insbesondere:
- Einführung der Bestätigungslösung beim Wechsel des Energieversorgers
- Einführung einer Dokumentationspflicht für die einwilligung in Telefonwerbung
- Kürzere Laufzeiten bei Verträgen: Das Klauselverbot in § 309 Nummer 9 BGB soll dahingehend geändert werden, dass durch AGB künftig keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Eine automatische Verlängerung des Vertrages soll nur noch um jeweils drei Monate möglich sein, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird.
- Abtretungsausschlüsse für Verbraucheransprüche durch AGB beschränken: In § 308 Nummer 9 BGB soll ein neues Klauselverbot zu Abtretungsausschlüssen geschaffen werden, nach dem Klauseln in den AGB eines Unternehmers, mit denen die Abtretbarkeit von Geldforderungen ausgeschlossen wird, unwirksam sind.
- Anpassung der Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen: Umsetzung der EUGH Entscheidung C-133/16
- Senkung der Inkassokosten und Erhöhung der Transparenz für Verbraucher
Geradezu zärtlich kümmern sich also die Juristen in dem Ministerium um die Sorgen und Nöte der Verbraucher….. (leider fehlen Lösungen für zentrale Probleme wie Rente und Internetrecht)….
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