Der Inspekteur der Polizei in Baden-Württemberg wurde im Prozess wegen sexueller Nötigung einer Kollegin freigesprochen. Das Landgericht Stuttgart entschied am Freitag, dass der Spitzenbeamte unschuldig ist.
Ihm wurde vorgeworfen, seine Machtstellung als Vorgesetzter missbraucht zu haben, um die Kommissarin zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Das Gericht konnte jedoch nicht feststellen, ob die Nötigung stattgefunden hat. Es gab auch Unklarheiten in den Aussagen des mutmaßlichen Opfers. Die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil in Revision gehen.
Das Disziplinarverfahren gegen den Inspekteur wird vorerst ausgesetzt, bis das Urteil rechtskräftig ist. Die politischen Reaktionen auf das Urteil sind geteilt, während einige eine sofortige Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens fordern, sehen andere eine Rückkehr des Inspekteurs auf seinen Posten als unwahrscheinlich an.
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