In der Vergangenheit hatten wir bereits mehrfach über das Kraftwerk in Meuselwitz berichtet. Nach dem Bericht der Leipziger Volkszeitung zum Kraftwerk vom 20. September 2017 haben wir erneut den Kontakt zu den Investoren gesucht und diese um eine Stellungnahme zu dem Bericht gebeten. Richtig erbost ist man über die Aussagen, die in dem Artikel der LVZ gemacht wurden, denn diese entsprechen zum großen Teil nicht der Wahrheit, so ein Sprecher der Investoren gegenüber unserer Redaktion.
Im Einzelnen führt man folgendes dazu aus:
- Es ist nicht richtig, dass die möglichen neuen Betreiber das Kraftwerk in Meuselwitz nur für 650.000 Euro ertüchtigen wollen, sondern geplant ist eine Investitionssumme von 3,5 bis 5 Millionen Euro für das Kraftwerk in Meuselwitz
- Die Betreiber wollen keine verbotenen Stoffe verbrennen, insbesondere nicht jene, die bereits schon 2002 verboten waren; eine Erweiterung der Erlaubnis von verbrennbarem Material ist nicht gestellt worden
- Die im Artikel aufgeführten 650 TDE Euro Investitionssumme sollte bereits für das BImschG 2019 verwendet werden, was bedeutet, dass höchste Umweltanforderungen bereits jetzt erfüllt werden sollten
Weiterhin teilte uns der Investor mit, dass jegliche Gespräche von Seiten des Rathauses Meuselwitz verweigert worden sind. In einer gelebten Demokratie ist das eigentlich ein unglaublicher Vorgang. Ebenfalls hat es die LVZ nicht für erforderlich befunden, die Investorengesellschaften zu den Aussagen der Stadt Meuselwitz anzuhören.
Das ist ein Vorgang, den sich sicherlich auch nur eine Zeitung aus dem Madsack-Verlag erlauben kann, die in der Region eine Monopolstellung hat wie einst zu DDR-Zeiten. Natürlich, so der Sprecher der Investoren, hat man nach dem Erscheinen des Berichtes die LVZ schriftlich über die unwahren Darstellungen in dem veröffentlichten Artikel in Kenntnis gesetzt. Aus dem Hause der LVZ gab es dazu natürlich, wie erwartet, keine Reaktion von dem zuständigen Redakteur Bastian Fischer.
Der Investor hat sich nun anwaltschaftlichen Rat geholt und will sich gegen die Ablehnungsverfügung juristisch zur Wehr setzen. Bezahlen muss die Kosten natürlich der Bürger wieder.
Der Investor geht davon aus, dass sein Widerspruch in einem Verwaltungsverfahren kurzfristig verhandelt werden wird. Er ist nach wie vor optimistisch, dass hier keine politische Entscheidung getroffen werden wird, sondern eine Entscheidung nach Recht und Gesetz, an die sich dann auch die Verwaltung der Stadt Meuselwitz halten muss.
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