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Krankenhausreform passiert den Bundesrat

geralt (CC0), Pixabay
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Der Bundesrat hat dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zugestimmt. Ein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des Reformpakets ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, unter anderem durch eine Konzentration spezieller Leistungen in dafür ausgestatteten Kliniken und eine engere Verzahnung von ambulanten und stationären Behandlungsangeboten.


Zentrale Neuerungen der Reform

1. Einführung von Vorhaltepauschalen
Die Krankenhausfinanzierung wird grundlegend verändert: Zukünftig basiert sie nicht mehr ausschließlich auf Fallpauschalen, sondern auch auf einer Vorhaltevergütung. Kliniken erhalten Mittel für Leistungen, die sie dauerhaft vorhalten – unabhängig davon, wie oft diese tatsächlich erbracht werden. Hierfür wurden 65 Leistungsgruppen definiert, die Qualitätsstandards und Mindestanforderungen an Ausstattung und Personal erfüllen müssen.

Besonders wichtige Bereiche wie Stroke Units, Traumatologie, Geburtshilfe, Intensivmedizin und die Notfallversorgung werden mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Behandlungen nur dann durchgeführt werden, wenn die Klinik über das notwendige Personal und die entsprechende Ausstattung verfügt.


2. Verbesserungen für ländliche Regionen
Die Reform adressiert gezielt die Versorgungssituation in ländlichen Gebieten. Hier haben Patientinnen und Patienten oft Schwierigkeiten, Fachärztinnen und Fachärzte zu finden oder müssen für Untersuchungen lange Wege in Kauf nehmen. Um dies zu verbessern, können bestimmte Kliniken – sogenannte Level 1i-Krankenhäuser – auch ambulante fachärztliche Leistungen anbieten.

In Regionen mit Hausärztemangel sollen Kliniken zusätzlich allgemeinmedizinische Behandlungen übernehmen dürfen. Schwerkranke Kinder und Jugendliche sollen ebenfalls besser ambulant versorgt werden können, indem spezialisierte Kliniken stärker eingebunden werden.


3. Personalbemessung und Entbürokratisierung
Um die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern zu verbessern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen, wird ein wissenschaftlich fundiertes Instrument zur ärztlichen Personalbemessung entwickelt. Dieses soll in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer erprobt werden. Zudem wird geprüft, ob ähnliche Standards auch für andere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten sinnvoll sind.

Darüber hinaus sieht die Reform Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor. Verwaltungsabläufe sollen gestrafft und unnötige Doppelregelungen abgeschafft werden, um den Arbeitsalltag im Krankenhaus zu erleichtern.


4. Finanzierung der Reform
Die Reform wird über einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Transformationsfonds mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro finanziert. Die Kosten teilen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte.


5. Inkrafttreten
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Begleitende Entschließung des Bundesrats

In einer ergänzenden Entschließung fordern die Länder pragmatische Lösungen für die Umsetzung der Reform.

Kritik und Forderungen des Bundesrats im Überblick:

  • Bürokratieabbau vorantreiben:
    • Verzicht auf unnötige Doppelarbeiten und Regelungen.
    • Einführung einheitlicher Prüfstandards, um Bürokratiefolgekosten besser abschätzen zu können.
    • Beschleunigung der Digitalisierung von Abläufen.
  • Realistische Fristen:
    Der Bundesrat fordert längere Übergangszeiten für die Umsetzung der neuen Anforderungen, da die Reform einen hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand bedeutet.
  • Fachkräftemangel berücksichtigen:
    Der Bundesrat bemängelt die hohen Anforderungen an den Facharztstandard in einigen Bereichen, da der bestehende Fachkräftemangel bereits jetzt zu Problemen führt. Besonders kritisch sei die Lage in der Notfallversorgung und der Kinderchirurgie, wo die geforderten Standards in der aktuellen Situation nicht kurzfristig erreichbar seien. Hier sei eine schrittweise Einführung notwendig.
  • Anpassung der Vorhaltevergütung:
    Die Länder äußern Zweifel, ob die geplanten Vorhaltepauschalen ausreichen, um den wirtschaftlichen Betrieb von Kliniken – insbesondere in ländlichen Regionen – sicherzustellen. Für flächendeckend notwendige Standorte müsse die Finanzierung besser abgesichert werden.
  • Fehlende Transparenz bei langfristigen Kosten:
    Die finanziellen Auswirkungen der Reform ab dem Jahr 2025 seien nicht ausreichend dargelegt. Es bestehe Nachbesserungsbedarf bei der Prüfung, ob die Finanzierungslast angemessen verteilt ist und eine Überfinanzierung vermieden werden kann.

Mit der Krankenhausreform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die medizinische Versorgung in Deutschland zukunftssicher zu gestalten. Gleichzeitig macht die Entschließung des Bundesrats deutlich, dass es bei der Umsetzung noch viele Herausforderungen gibt – insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel, die Finanzierung und die Realisierbarkeit der geplanten Maßnahmen.

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