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Krankenkasse fordert Zusatzbeitrag – rückwirkend!

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Nun wird es ernst, rückwirkend für das erste Quartal 2011 verlangt die erste Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in Höhe von EUR 15,- pro Monat.
Auch andere Krankenkassen werden wohl nachziehen.

Seit Jahresbeginn gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Der seit dem letzten Jahr bekannte und von den Versicherten gefürchtete Zusatzbeitrag darf in diesem Jahr von den Krankenkassen selbst festgelegt werden. Die für 2010 geltende Deckelung ist aufgehoben. Die Bundesregierung erhofft sich hierdurch einen Wettbewerb zwischen den Kassen, da die regulären Versicherungsbeiträge einheitlich festgelegt sind.

Dieser aktuelle Zusatzbeitrag ist allein vom Versicherten unabhängig von dessen Einkommen zu tragen. Das ist Ergebnis des GKV-Finanzierungsgesetzes, das seit dem 01.01.2011 gilt.

Die BKK Hoesch hat Ende Februar ihre Versicherten mit einem Schreiben informiert, dass sie monatlich EUR 15,- rückwirkend ab Januar 2011 verlangt. Der Gesetzgeber hat jedoch einen Sozialausgleich für den Fall vorgesehen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt. Für den Sozialausgleich wird dabei nicht der von der eigenen Krankenkasse erhobene Zusatzbeitrag angesetzt, sondern lediglich ein Mittelwert aller Krankenkassen. Folglich bekommen Versicherte, deren Zusatzbeiträge über dem Durchschnitt liegen, nicht die gesamten Kosten ersetzt und müssen die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Erhebt eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Kasse wechseln.
Zu bedenken ist jedoch, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht nur bei dem Zusatzbeitrag, sondern auch in ihrem Leistungsangebot unterscheiden. Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur Kosten und Prämien zum Maßstab machen, sondern unbedingt auch auf das Leistungsspektrum achten. Beispiele wie Kostenübernahmen von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice – wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline – können für viele Versicherte entscheidende Faktoren sein. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. unterstützt wechselwillige Verbraucher bei der Entscheidungsfindung im Rahmen einer persönlichen Beratung. Wir finden heraus, ob Sie evtl. sogar von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, helfen Ihnen bei der Formulierung einer wirksamen Kündigung und suchen gemeinsam eine geeignete  Krankenversicherung aus.

Quelle: VBZ SH

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