Kreditinstitute kassieren für die Gewährung eines Konsumentenkredits bis zu 3,5 Prozent Bearbeitungsgebühren. Dies können im Einzelfall einige Hundert Euro sein. Wenn Sie diese Erfahrung leider auch machen mussten, haben wir gute Neuigkeiten für Sie.
Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig –
Sparkasse nimmt Revision vor Bundesgerichtshof zurück
Mehrere Oberlandesgerichte haben entschieden: Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig! Die Prüfung von Zahlungsfähigkeit – der sogenannten Bonität – und Sicherheiten des Kunden sowie die Vorbereitung des unterschriftsreifen Vertrags, um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung sicherzustellen, liege im alleinigen Interesse der Bank oder Sparkasse, so die Richter. Und sie schlussfolgern: „Hierfür darf vom Kunden kein Extra-Entgelt gefordert werden.” Entsprechende Klauseln im „Kleingedruckten” sind unzulässig. Einige Kreditinstitute gehen bereits mit gutem Beispiel voran und berechnen ihren Kunden keine Kreditbearbeitungsentgelte mehr.
Verbraucher haben jetzt noch bessere Chancen, ihr bereits bezahltes Geld zurückzubekommen: Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, welches die Berechnung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge für rechtswidrig erklärte, ist nach Rücknahme der Revision durch die Sparkasse rechtskräftig geworden.
Musterbrief herunterladen und Geld zurückfordern
Falls auch Sie Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, können Sie sich mit unserem Musterbrief (Download für 50 Cent) an Ihr Geldinstitut wenden und den von Ihnen gezahlten Betrag unter Hinweis auf die oben erwähnten Gerichtsurteile zurück fordern. Weigert sich die Bank oder Sparkasse, die Gebühren zu erstatten, sollten Sie sich vor Einreichen einer Klage bei Gericht vergewissern, ob es nicht bereits eine höchstrichterliche Entscheidung gibt, auf die Sie sich dann auch in Ihrem Fall berufen können.
Quelle:VBZ Hamburg
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