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Kreditvermittler an Regeln gebunden

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Verschiedentlich versuchen Verbraucher, über das Internet einen Kredit zu erhalten.

Private Vermittler bieten dort in großer Zahl ihre Dienste an, so auch die Luzern Finanz GmbH (Ahlen). Das den Verbraucherzentralen bekannte Unternehmen wurde im Frühjahr dieses Jahres abgemahnt, weil es in seinen Verträgen unzulässige Klauseln verwendet hatte, die Verbraucher unangemessen benachteiligten. Diesbezüglich wurden vom Anbieter verschiedene Unterlassungserklärungen abgegeben, so dass einige der Angelegenheiten außergerichtlich abgeschlossen werden konnten. Aktuell wird mit Sprüchen wie „Wir lehnen Sie nicht ab!“ und „auch Kredite ohne SCHUFA“ um Kunden geworben. Verunsichert berichten Interessierte, die die Firma kontaktiert hatten, über ihre Erfahrungen. „Nur wer seine Rechte kennt, wird sich im Verlauf richtig verhalten können“, sagt in diesem Zusammenhang Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Unser kostenloser Flyer „Ihre neuen Rechte gegenüber Kreditvermittlern – damit Sie nicht abkassiert werden“, klärt diesbezüglich schon viele Fragen und ist in allen Beratungseinrichtungen erhältlich.“

Vor reichlich einem Jahr trat das neue Verbraucherdarlehensrecht in Kraft. Dabei wurden auch die Darlehensvermittler mit besonderen Regelungen, nämlich den Paragraphen 655a bis e im Bürgerlichen Gesetzbuch, bedacht. In diesen ist festgelegt, dass der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsabschluss über viele Einzelpunkte informieren muss. Dazu gehört, dass der Vermittler den Verbraucher vor Abschluss eines Darlehensvermittlungsvertrages konkret über die Höhe der von ihm verlangten Vergütung sowie über etwaige Nebenentgelte informieren muss. So lesen die Verbraucher schwarz auf weiß, welche Kosten auf sie zukommen können, wenn sie sich für einen Vertragsabschluss entscheiden. Im Regelfall handelt es sich dabei um ein paar hundert Euro. Darüber ist mancher Interessierte erschrocken und offensichtlich glauben einige Betroffene, dass sie nun gleich zur Zahlung dieses Betrages verpflichtet seien. „Allein diese vorvertragliche Information begründet jedoch noch keine Zahlungspflicht“, betont Heyer.

Weiter wurde der Verbraucherzentrale Sachsen in diesem Zusammenhang berichtet, dass kurz nach dem Kontakt zu dem Kreditvermittler plötzlich ein Versicherungsunternehmen Geld vom Verbraucherkonto abgebucht habe. Und das obwohl weder der Kreditvermittlungsvertrag noch ein Versicherungsvertrag unterzeichnet wurden. „In diesem Fall muss der Versicherer beweisen, dass ein rechtswirksamer Vertragsabschluss zustande gekommen ist“, sagt Heyer. „Das dürfte für den Anbieter schwierig werden.“ Betroffene sollten ihrerseits unberechtigte Kontoeinzüge unverzüglich gegenüber ihrem Kreditinstitut reklamieren und eine Rückbuchung veranlassen.

Quelle:VBZ Sachsen

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