Startseite Allgemeines Kreditwerbung: Bank darf Pflichtangabe nicht in winziger Fußnote verstecken
Allgemeines

Kreditwerbung: Bank darf Pflichtangabe nicht in winziger Fußnote verstecken

Rilsonav / Pixabay
Teilen

Eine Bank darf für Kredite im Internet nicht mit einem Best-Zinssatz werben, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Konditionen aber lediglich in einer winzigen Fußnote auf der Folgeseite platzieren. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Santander Consumer Bank AG entschieden.

Die Bank hatte auf ihrer Internetseite für den Ratenkredit BestCredit „schon ab 2,69%1 eff. Jahreszins“ geworben und den Bestzinssatz deutlich hervorgehoben. Nach der Preisangabenverordnung müssen Banken neben dem Effektivzins den Nettokreditbetrag, den Sollzins und die Laufzeit angeben sowie die Konditionen für ein repräsentatives Kreditbeispiel nennen. Die vorgeschriebenen Angaben hatte die Bank allerdings in einer winzigen Fußnote versteckt. Um sie am Bildschirm lesen zu können, mussten die Kunden nach unten auf die Folgeseite scrollen. Erst dann konnten sie zum Beispiel erfahren, dass der Effektivzins im repräsentativen Beispiel für einen Kredit mit 48 Monaten Laufzeit 5,99 Prozent betrug – und damit mehr als doppelt so hoch war wie der werbewirksam herausgestellte Topzinssatz.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Kreditwerbung unzulässig ist. Die Preisangabenverordnung verlange, dass die Pflichtangaben in „klarer, eindeutiger und auffallender Weise“ dargestellt werden. Statt die Pflichtangaben also hervorzuheben, habe die Bank diese lediglich in einer Fußnote genannt, in wesentlich kleinerer Schriftgröße als die Bestzins-Angabe und zu weit davon entfernt platziert. Dies sei nicht ausreichend.

Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem die Santander Consumer Bank ihre zunächst eingelegte Berufung zurückgenommen hat.

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.03.2018, Az. 12 O 222/17

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FMA warnt vor Aktivitäten der Krypto-Ex Ltd und Krypto-Ex Investments Ltd

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine dringende Warnung vor den Angeboten der...

Allgemeines

Eilmeldung: Zerreißt es jetzt die FDP Wissing tritt aus der FDP aus

Was für ein politischer Knaller in Berlin, Wissing bleibt Bundesverkehrsminister und tritt...

Allgemeines

Elaris Aktienkurs fällt auf 2,46 Euro, auf dem Weg zum Pennystock?

Der Geldkurs ist der Preis, den Anleger:innen an der Börse bereit sind,...

Allgemeines

Deutschland im Tal der Tränen: Wer führt uns wieder nach oben?

Deutschland steht vor einer der schwersten politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten...