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Kreissparkasse München-Starnberg zu Schadensersatz verurteilt

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Ein Kapitalanleger hatte im Jahr 2007 auf Anraten eines Beraters des Kreissparkasse München-Starnberg 100.000 Euro in den Schiffsfonds HCI Euroliner investiert. Obwohl der Anleger mit dem Berater über die Höhe der Vergütungen für die Bank verhandelt hatte, wurde ihm nur das Agio genannt, nicht aber die tatsächlichen Provisionen, die die Kreissparkasse für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hatte. „Das Landgericht München sah damit die Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt und folgte damit der Rechtsprechung des BGH zu Rückvergütungen. Diese besagt, dass die Höhe dieser sogenannten Kick-Backs offengelegt werden muss, da sie wesentlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können“, erklärt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hatte. Dementsprechend wurde seinem Mandanten vom LG München Schadensersatz zugesprochen).

OLG München Beschluss vom 12. Dezember 2013 (Az.: 17 U 3077/13) und Urteil des Landgerichts München vom 8. Juli 2013 (Az.: 27 0 18764/12). Die Berufung der Kreissparkasse gegen dieses Urteil wies das OLG zurück.

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