BaFin veröffentlicht Informationen für Geflüchtete, Verbraucherinnen und Verbraucher
Eine Bank kann die Eröffnung eines Basiskontos nicht mit der Begründung verweigern, dass die Antragsteller nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Das geht aus einer der FAQs (Frequently Asked Questions) hervor, welche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heute zum Ukraine-Krieg und den weltweiten Finanzsanktionen auf ihrer Website veröffentlicht hat.
Das Recht auf ein Basiskonto habe jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, macht die BaFin deutlich. Das gilt auch für Menschen, die wegen des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind.
In den FAQs geht die BaFin auch auf Fragen ein, mit denen sich derzeit zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher an die Aufsicht wenden, die die Auswirkungen des Kriegs und der Finanzsanktionen mittelbar zu spüren bekommen.
So greift die BaFin beispielsweise Fragen zur Einlagensicherung, zum Zahlungsverkehr und zu Geldanlagen auf, unter anderem im Zusammenhang mit der Sberbank Europe AG, Sberbank Direct und der VTB Bank (Europe) SE. Die FAQs wird die Aufsicht bei Bedarf aktualisieren.
Verbraucher können sich mit ihren Fragen an das Verbrauchertelefon der BaFin wenden. Die kostenfreie Rufnummer: 0800 2 100 500. Aus dem Ausland erreichen Sie das Verbrauchertelefon unter der Rufnummer +49 228 299 70 29.
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