Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „rbg Bauträger GmbH“ eröffnet. Das Unternehmen ist Teil des „PICAMUnternehmensverbundes“, der im Verdacht steht, rund 2.300 Anleger mithilfe eines Schneeballsystems betrogen zu haben. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz von der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER bestellt.
Gegen den PICAM-Unternehmensverbund und dessen Hintermänner laufen umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen. Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Berlin die Geschäftsräume der Gruppe durchsucht, Unterlagen sichergestellt und Maßnahmen zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens eingeleitet. Den verantwortlichen Personen wird Anlagebetrug im großen Stil vorgeworfen.
Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass anfänglich mithilfe der schweizerischen Gesellschaft PICCOR AG und später über sog. PICCOX-Zertifikate mehr als 321 Mio. Euro von den Anlegern vereinnahmt worden sind.
Die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft deuten darauf hin, dass die rbg Bauträger GmbH innerhalb der PICAM-Unternehmensgruppe verwendet wurde, um die Spur von PICAM-Anlegergeldern zu verschleiern. Über die Konten der Gesellschaft sind inkriminierte Gelder in Millionenhöhe geflossen. „Jetzt geht es darum, den Weg der Zahlungen im Einzelnen nachzuvollziehen und Vermögen für die geschädigten Gläubiger aufzuspüren und zu sichern“, sagte Brachwitz. Dafür nutzt Brachwitz bewährte Instrumente wie beispielsweise eine auf GDPdU/GoBD-Daten gestützte Zahlungsflussanalyse und die strukturierte Sichtung und Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen.
Darüber hinaus untersucht der Verwalter mit seinem Team, ob sich aus Vermögensverschiebungen Anfechtungsansprüche zugunsten der Geschädigten ergeben. „Deutliche Anhaltspunkte für Ansprüche gegen eine Reihe von Verantwortlichen gibt es bereits“, so Brachwitz, der bei der Aufklärung eng mit den Strafermittlungsbehörden zusammenarbeitet.
Parallel zur Insolvenz der rbg Bauträger GmbH bearbeitet die Kanzlei einen weiteren Fall aus der PICAMUnternehmensgruppe:
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PICAM GmbH wurde inzwischen KÜBLER-Partner Sebastian Laboga vom Amtsgericht Charlottenburg zum Sachverständigengutachter und vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Kanzlei KÜBLER hat in den letzten Jahren umfangreiche Expertise in der Bearbeitung von Kriminalinsolvenzen aufgebaut und in ihrem Kanzleischwerpunkt KÜBLER Forensic Services gebündelt.
Zusätzlich zur nötigen juristischen Kompetenz wurden spezielle Analyse-Verfahren zur Auswertung elektronischer und physischer Daten entwickelt. Hinzu kommen erprobte und vor allem gerichtsfeste IT-Prozesse, etwa zur digitalen Spurensuche, Datenrettung und Datenanalyse.
Nun haben alle ehemaligen Vermittler der Picam Post als Zeuge von der Polizei Berlin bekommen. So langsam dürfte es eng für die Herren der Picam werden.
Lieber Thomas Bremer, es gibt keine „Kriminalinsolvenzfälle“ bei der Übernahme einer Insolvenzverwaltung. Das ist zwar ein beliebter Topos des Insolvenzverwalters Dr. Bruno Kübler geworden, aber er enthält eine Vor-Verurteilung, die nicht einmal ein „Retter in fliegender Mission“ wie es Dr. Bruno Kübler ist zum Zeitpunkt der Übernahme einer Insolvenz wissen kann: Dafür müsste er schon zuvor jahrelang Teil der Unternehmensgruppe gewesen sein und Insiderwissen besitzen, das er jedoch nicht haben kann, denn dann hätte er sich ja die Insolvenz (erneut) selbst zugeschustert.
Ich vermute, dass der Begriff „Kriminalinsolvenz“ auch nicht mit der EU Datenschutzverordnung vereinbar ist und neben der üblen Nachrede, Verleumdung und falschen Anschuldigung auch gegen den Datenschutz verstösst. Btw. : Hat Kübler denn überhaupt einen Datenschutzverantwortlichen eingestellt – was er zwingend müsste, soviel personenbezogene Informationen wie von ihm nicht verarbeitet, sondern fahrlässig auch in offen tendenziöser Absicht veröffentlicht werden.
Man sollte sich nicht zum Handlanger solcher Praktiken machen (lassen) und zumindest aus dem Header den Begriff „Kriminalinsolvenz“ wieder raus nehmen: Niemand kann das zum jetzigen Zeitpunkt sagen – es gilt auch hier die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteiles.
Man sollte schonmal eine Abmahnung vom Stapel lassen und den Jahresumsatz von Dr. Bruno Kübler dafür als Messlatte nehmen, davor ist sie ja da, die DSGVO.