Die Anklage gegen zwölf mutmaßliche Geldautomatensprenger aus den Niederlanden und Belgien ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen diese kriminellen Banden. Die Täter müssen für ihre Taten hart bestraft werden. Die Anklageschrift wirft den Beschuldigten vor, in ganz Deutschland Bankautomaten gesprengt, mehr als drei Millionen Euro erbeutet und 5,5 Millionen Euro Sachschaden angerichtet zu haben. Das ist ein besonders schweres Verbrechen, das nicht nur die betroffenen Banken und Kreditinstitute, sondern auch die Allgemeinheit trifft.
Die Täter haben mit ihren Taten nicht nur die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet, sondern auch den Rechtsstaat untergraben. Sie haben gezeigt, dass sie nicht vor Gewalt zurückschrecken, um an Geld zu kommen.
Daher müssen sie mit hohen Haftstrafen rechnen. Die Staatsanwaltschaft hat schwere gewerbsmäßige Bandendiebstahl, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in 27 Fällen und Zerstörung von Bauwerken angeklagt. Das sind Verbrechen, die mit Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren geahndet werden können.
Die Taten der Geldautomatensprenger sind ein Schlag ins Gesicht der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen wissen, dass der Rechtsstaat ihnen zusichert, dass solche Straftaten hart bestraft werden.
Konkrete Forderungen:
Die Staatsanwaltschaft hat die richtigen Anklagepunkte gewählt. Die Täter müssen mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen. Das ist ein guter Anfang, aber es ist noch nicht genug. Ich fordere, dass die Gerichte in diesem Fall keine Milde walten lassen. Die Täter müssen mit langen Haftstrafen von mindestens zehn Jahren rechnen. Das ist die einzige Möglichkeit, um solche Straftaten wirksam zu bekämpfen. Außerdem muss der Gesetzgeber die Strafen für Geldautomatensprengungen erhöhen. Die aktuellen Strafen sind zu niedrig und bieten den Tätern keine ausreichende Abschreckung.
Wir müssen alles tun, um diese kriminellen Banden zu stoppen. Harte Strafen sind dabei ein wichtiger Baustein.
Kommentar hinterlassen