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Die Werbekampagne der EU-Kommission auf Twitter zur Unterstützung einer umstrittenen Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch steht unter Kritik. Der Vorwurf lautet, dass die Kampagne speziell darauf abzielte, die Öffentlichkeit über bestimmte Aspekte der Verordnung, insbesondere die umstrittene „Chatkontrolle“, zu beruhigen und gleichzeitig gezielt bestimmte Zielgruppen anzusprechen.

Die Datenschutzorganisation noyb, mitgegründet von dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems, hat offiziell Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) gegen die Kommission eingereicht. Die EDPS hat bestätigt, dass sie Informationen von der Kommission angefordert hat und derzeit deren Antwort analysiert, aber zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme abgeben kann.

Ein niederländischer Datenexperte hat enthüllt, dass die Werbekampagne der Kommission gezielt an Nutzer in Ländern gerichtet war, deren Regierungen dem Vorschlag kritisch gegenüberstanden. Des Weiteren wurde berichtet, dass Microtargeting eingesetzt wurde, um die Werbung bestimmten Nutzergruppen, die an Themen wie „Julian Assange“, „Brexit“, dem Korruptionsskandal im EU-Parlament oder europaskeptischen Parteien interessiert waren, nicht anzuzeigen. Diese Praxis des Microtargetings steht im Widerspruch zu früheren Äußerungen der EU-Kommission, die solche Methoden als Bedrohung für faire und demokratische Prozesse bezeichnete.

Die in der Werbung präsentierten Daten sind ebenfalls umstritten. So behauptete die Kommission, dass 95 Prozent der Niederländer die Aufdeckung von Kindesmissbrauch online höher bewerten als ihr Recht auf Privatsphäre im Internet. Kritiker, darunter das Nachrichtenportal Netzpolitik, bemängeln, dass die Fragestellung in der Werbung die negativen Auswirkungen der Verordnung nicht thematisierte und sehr allgemein gehalten war. Das betreffende Werbeposting ist weiterhin online, aber mit einem Hinweis auf potenziell irreführende Informationen versehen.

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