Der EU-Rechnungshof kritisiert die unzureichende Förderung der Biolandwirtschaft durch die Europäische Union. In einem aktuellen Bericht wird bemängelt, dass die EU in den Jahren 2014 bis 2022 zwar rund zwölf Milliarden Euro in die Biolandwirtschaft investiert hat und bis 2027 weitere 15 Milliarden Euro fließen sollen, jedoch der Fokus zu sehr auf die Ausweitung der Anbauflächen gelegt wird. Umwelt- und Marktziele würden dabei zu wenig Beachtung finden, was die Effektivität der Förderung untergrabe.
Der Rechnungshof hat die Biolandwirtschaft in vier EU-Mitgliedsstaaten genauer untersucht, darunter auch Österreich, das als „Biovorzeigeland“ hervorgehoben wird. In Österreich werden über ein Viertel der Agrarflächen biologisch bewirtschaftet, was im EU-Vergleich eine Vorreiterrolle darstellt. Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es auch hier Nachholbedarf.
Die Förderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen den Landwirten helfen, die höheren Kosten und Einkommensverluste auszugleichen, die durch die Umstellung von konventioneller auf biologische Landwirtschaft entstehen. Allerdings wird kritisiert, dass auch Landwirte, die die geforderten Standards nicht vollständig einhalten, in den Genuss von Fördergeldern kommen.
Keit Pentus-Rosimannus vom EU-Rechnungshof mahnt: „Es muss mehr getan werden, um den Sektor als Ganzes nachhaltig zu stärken. Andernfalls riskieren wir, ein System zu schaffen, das ausschließlich von EU-Geldern abhängig ist, anstatt eine unabhängige, florierende Branche zu fördern.“ Diese Abhängigkeit könnte langfristig die Entwicklung der Biolandwirtschaft behindern.
Ein Beispiel für diese Problematik ist der Tierschutz. Laut den Prüfern des Rechnungshofs können Landwirte EU-Fördermittel erhalten, selbst wenn sie Tierschutzstandards nicht einhalten. Ebenso sei es eine verbreitete Praxis, dass für den ökologischen Anbau konventionelles Saatgut zugelassen werde – ein Widerspruch zu den Grundprinzipien der ökologischen Landwirtschaft.
Ein weiteres Beispiel aus Österreich zeigt, dass von 2015 bis 2021 ökologisch zertifizierte Tierhaltungen mit Allgemeingenehmigungen betrieben werden durften, die weniger artgerechte Haltungsbedingungen vorsahen. Diese Praxis widerspricht den Ansprüchen der biologischen Landwirtschaft und zeigt, dass die Umsetzung der EU-Förderpolitik in einigen Bereichen hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Der Bericht des EU-Rechnungshofs fordert daher eine stärkere Ausrichtung der Fördermaßnahmen an den eigentlichen Umweltzielen und den Prinzipien des ökologischen Landbaus, um eine nachhaltige und unabhängige Entwicklung der Biolandwirtschaft in der EU zu gewährleisten.
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