Die Arbeitgeber übten Kritik an dem geplanten Gesetz gegen den Ärztemangel.
Ein Sprecher der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sagte der Zeitung „Die Welt“ folgendes: „Es ist gesetzliche Aufgabe der Ärzteschaft, überall eine ausreichende ärztliche Versorgung sicherzustellen. Wenn die Ärzteschaft dazu bislang nicht in der Lage ist und deshalb der Gesetzgeber aktiv werden muss, darf diese Fehlleistung nicht noch mit einem Honorarzuwachs belohnt werden.“
Kommentar hinterlassen