Vier Jahre lang war die E-Privacy-Verordnung im EU-Ministerrat festgesteckt, unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft konnte man sich nun erstmals auf eine Version einigen. Die Ministerratsversion der „Verordnung zur Respektierung der Privatsphäre und zum Schutz der persönlichen Daten“ ist allerdings so geraten, dass der oberste Datenschützer Deutschlands, Ulrich Kelber, „mehrere rote Linien gleichzeitig überschritten“ sieht.
Neben dem Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung, die im Herbst vom EU-Gerichtshof (EuGH) zum dritten Mal verworfen wurde, ist auch eine Art Pflicht zur Überwachbarkeit für Plattformen verankert. Zudem ist der teilweise unklare und widersprüchliche Text dieser Verbraucher- und Datenschutzregulation mit Ausnahmen für den Datenhandel geradezu übersät.
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