In der Tat, denn alles was man hier lesen kann, sind letztlich „Rettungsversuche“ der jetzigen Geschäftsführung. Möglicherweise reichen diese aber nicht aus, um sich dauerhaft über Wasser zu halten.
Schiffahrts-Gesellschaft „HANSA CLOPPENBURG“ mbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz zum 31.12.15
Schiffahrts-Gesellschaft „HANSA CLOPPENBURG “ mbH & Co. KG, Hamburg
AKTIVA
Jahr | Summe Jahr | Vorjahr | Summe Vorjahr | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen: | ||||
I. Sachanlagen | 4.051.046,35 | 4.622.994,14 | ||
B. Umlaufvermögen: | ||||
I. Vorräte | 49.171,58 | 132.304,64 | ||
II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände | 170.304,93 | 138.524,72 | ||
III. Kassenbestand u. Guthaben bei Kreditinstituten | 2.104.051,74 | 63.971,06 | ||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 40.988,47 | 30.630,77 | ||
D. N d Vermögenseinl ged Verlustanteile d Kommanditisten | 7.665.565,89 | 7.177.123,80 | ||
14.081.128,96 | 12.165.549,13 | |||
PASSIVA |
||||
A. Eigenkapital: | ||||
I. Kapitalanteile der Kommanditisten | 1.449.848,80 | 0 | ||
B. Rückstellungen | 75.774,72 | 80.032,89 | ||
C. Verbindlichkeiten | 12.555.505,44 | 12.085.516,24 | ||
14.081.128,96 | 12.165.549,13 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2015
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Aufgrund dieser Vorschriften haben wir u. a. einen Anhang und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß dem gesetzlichen Gliederungsschema des § 275 Abs. 3 HGB und in Anlehnung an die Empfehlung des Verbandes Deutscher Reeder erstellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, auf die nach § 267 HGB i. V. m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind. Die Gesellschaft hat von den Vereinfachungsregeln gemäß § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung ist unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wurde zusammen mit der finanzierenden Bank ein Liquiditätssicherungskonzept umgesetzt, welches u.a. eine Neuregelung der Tilgungsstruktur für das Schiffshypothekendarlehen beinhaltete. Der Betrag aus der am 19. Februar 2015 beschlossenen Kapitalerhöhung in Höhe von TUS-$ 2.650 wurde in 2015 vollständig eingezahlt.
Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der degressiven Methode, bewertet. Der Schrottwert wurde mit T€ 2.335 angesetzt.
Die Bewertung der Schmierstoffe erfolgte nach der Durchschnittswertmethode unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Gemäß § 11 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages werden die Festkapitalkonten sowohl in US-$ als auch in EUR geführt. Die sonstigen Gesellschafterkonten werden in EUR geführt. Gemäß § 11 Ziff. 5 in der Neufassung des Gesellschaftsvertrags vom 19. Februar 2015 sind Kapitalmaßnahmen sowie die Zuweisung von Verlust- und Gewinnanteilen zum US-$/€-Mittelkurs, der zum Zeitpunkt des jeweils maßgeblichen Gesellschafterbeschlusses galt, umzurechnen, soweit der jeweils maßgebliche Gesellschafterbeschluss bzw. der zum Zeitpunkt der Maßnahme geltende Gesellschaftsvertrag keinen fixen Umrechnungskurs vorsah bzw. vorsieht. Die Bilanzierung von Kapitalanteilen stiller Gesellschafter im Eigenkapital folgt gesellschaftsvertraglichen Regelungen.
Währungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung oder dem Stichtagskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und Kursverluste wurden – in Abhängigkeit von der Restlaufzeit unter Beachtung von Realisations-, Imparitäts- sowie Anschaffungskostenprinzip – durch Neubewertung mit dem Devisenkassamittelkurs berücksichtigt.
Das Schiffshypothekendarlehen wird als einheitlicher Schuldposten mit einer Gesamtrestlaufzeit von insgesamt größer einem Jahr behandelt. Deshalb wird bei der Währungsumrechnung § 256a Satz 2 HGB nicht angewendet.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 0.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen T€ 849, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren beträgt T€ 11.707. Insgesamt sind T€ 12.370 durch Schiffshypothek besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 62.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt der Komplementärin Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HANSA CLOPPENBURG“ mbH, Neumühlen 13, 22763 Hamburg. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt T€ 25.
Die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren im Berichtsjahr:
Herr Frank Leonhardt, Reeder, |
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Herr Stephan Bade, Schifffahrtskaufmann. |
Die Gesellschaft hat einen Beirat, der sich aus folgenden Personen zusammensetzt:
Herr Dominik Hesse (Vorsitz), Kaufmann, |
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Herr Georg Joachim Claussen, Geschäftsführer, |
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Herr Andres Cramer, Kaufmann, (bis zum 12. Oktober 2015), |
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Herr Zach Veitch, Beteiligungsmanager (seit dem 12. Oktober 2015). |
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 1.366 wurde den Verlustsonderkonten zugeschrieben.
Gemäß § 3 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages wird die in das Handelsregister einzutragende Hafteinlage mit € 0,10 pro US-Dollar der USD-Pflichteinlage festgesetzt. Das Haftkapital betrug zum Bilanzstichtag T€ 1.147,0.
Hamburg, 12. Mai 2016
Schiffahrts-Gesellschaft „HANSA CLOPPENBURG“ mbH & Co. KG
Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HANSA CLOPPENBURG“ mbH als geschäftsführende Komplementärin
Frank Leonhardt
Stephan Bade
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