In den letzten Monaten sind erhebliche Zweifel an den Geschäftspraktiken der R&R Consulting GmbH, die unter anderem hinter dem Goldhandelsunternehmen Aurimentum steht, laut geworden. Diese Zweifel betreffen sowohl den Umgang des Unternehmens mit seinen Vertriebspartnern als auch seine rechtliche Compliance und Verpflichtungen gegenüber Kunden. Die R&R Consulting GmbH, die ebenfalls hinter der Plattform einfachgold.de steht, gerät zunehmend in die Kritik, nicht zuletzt aufgrund von möglichen wiederholten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und Missachtung von Gerichtsurteilen.
Mögliche erneute Verstöße gegen das Vermögensanlagengesetz
Trotz mehrfacher Warnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setzt die R&R Consulting GmbH den Vertrieb von prospektpflichtigen Vermögensanlagen möglicherweise fort, ohne die dafür notwendigen BaFin-gestatteten Prospekte vorzulegen.
Dies würde dann möglicherweise erneut einen klaren Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz (§ 1 (2) 8. VermAnlG) dar. Die BaFin hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Vertrieb solcher Anlagen ohne entsprechende Prospekte illegal ist, doch die R&R Consulting GmbH ignoriert diese Warnungen beharrlich.
Verweigerung nachvertraglicher Vergütungen
Neben den rechtlichen Verstößen gegen das Vermögensanlagengesetz sehen sich die ehemaligen Verkäufer und Führungskräfte des Unternehmens mit einem weiteren gravierenden Problem konfrontiert: der Verweigerung nachvertraglicher Vergütungen. Seit dem ersten Quartal 2021 hat die R&R Consulting GmbH offenbar sämtliche Folge- und Overheadprovisionen verweigert, obwohl diese vertraglich zugesichert waren. Betroffene, darunter auch ein uns bekanntes Unternehmen, haben seitdem über 150.000 Euro an ausstehenden Zahlungen geltend gemacht, ohne dass das Unternehmen diese beglichen hätte. Schätzungen zufolge beläuft sich die Gesamtsumme der ausstehenden Vergütungen möglicherweise sogar auf über 500.000 Euro.
Gerichtsurteile ignoriert
Mehrere Gerichtsverfahren, darunter vor dem Landgericht Bayreuth und dem Oberlandesgericht Bamberg, haben die unzureichenden Abrechnungen der R&R Consulting GmbH bestätigt. Anstelle korrekter, den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Abrechnungen, legte das Unternehmen lediglich unzureichende Exceltabellen vor. Diese Vorgehensweise wurde von den Gerichten beanstandet, doch anstatt die Mängel zu beheben, ignoriert die R&R Consulting GmbH auch diese Gerichtsurteile und verweigert weiterhin die Abrechnung und Auszahlung der nachvertraglichen Vergütungen.
Fragen zur Erfüllung von Kundenverpflichtungen
Angesichts dieser gravierenden Verstöße stellt sich die Frage, ob die fragwürdigen Geschäftspraktiken der R&R Consulting GmbH auch auf die Beziehung zu ihren Kunden zutreffen könnten.
Besonders besorgniserregend sind hierbei die Berichte über Schwierigkeiten bei der Auslieferung von Bonusgold im Rahmen von Sparplänen sowie Zweifel an der versprochenen Verzinsung von 8 % beim Rückkauf von Gold, wenn diese so wie man uns berichtet hat, möglicherweise zutreffen, ein Unternehmen derart systematisch seine Verpflichtungen gegenüber Vertriebspartnern verletzt, drängt sich die Frage auf, ob auch Kunden von ähnlichen Missständen betroffen sein könnten.
Forderung nach Transparenz und Aufklärung
Natürlich haben wir dem Unternehmen vor der Veröffentlichung dieses Artikel die Möglichkeit einer Stellungnahme gegebn, doch weder Herr Fuchs noch Herr Scherm, haben sich bis zu dem von uns benannten Termin bei uns gemeldet um die Sachverhalte aufzuklären.
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