KRODEMASS GmbH, Krefeld: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. November 2020 gegenüber der KRODEMASS GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die KRODEMASS GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.IFXbanc.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
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