Krondach & Steinmeister GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019Krondach & Steinmeister GmbHBerlinAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Krondach & Steinmeister GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Da die Krondach & Steinmeister GmbH bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als zugelassener Emittent von Vermögensanlagen eingetragen ist, fällt das Unternehmen unter unter die Sondervorschriften des § 2a VermAnIG. Ferner dürfen Emittenten von Vermögensanlagen von der Hinterlegungsoption keinen Gebrauch machen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und dem Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das Guthaben bei dem Kreditinstitut wurde zum Nominalwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 800,00 Euro übersteigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Absatz 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG bzw. § 24 Abs. 1 VermAnlG i.V.m. § 264 Abs. 2, Satz 3 HGB) Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der Krondach & Steinmeister GmbH unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krondach & Steinmeister GmbH vermittelt. Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, den 12. März 2021 Krondach & Steinmeister GmbH Mandy Dewitz, Geschäftsführerin BILANZ zum 31. Dezember 2019Krondach & Steinmeister GmbHBerlinAKTIVA
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Krondach & Steinmeister GmbHBerlin
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