Wer Fernsehwerbung schaltet, der sollte zumindest ein ordentliches Impressum haben. Vielleicht schaut sich Herr Wagner hier sein Impressum noch einmal an und ergänzt es. Prima!
FireShot Capture 146 – Impressum – Noble Metal Factory OHG Lagergold – kruegerrandabo.de
Das Geschäft übrigens machen sie offensichtlich mit einer OHG deren Gesellschafter, zumindest laut Impressum, dann eine UG ist. Eine UG ist eine Firma, die man auch als „ich möchte gerne einmal eine GmbH werden“ nennen kann. Hier hat man eine Gesellschaft mit einem Stammkapital von 500 Euro gegründet.
So, nun aber zum Angebot. Für uns nur ein Geschäft für den Anbieter, denn natürlich verdient der mit den Gebühren, die sich aus einem Abo ergeben.
Da kann man das Geld auch auf Seite legen, bis man dann soviel Geld hat, dass man sich einen Krügerrand kaufen kann, ganz ohne Abo und vor allem ganz ohne Herrn Wagner.
Lassen Sie sich einmal schriftlich geben, wie viel Prozent ihrer Einzahlung da jeden Monat von den 50 Euro dann abgezogen werden. Mal schauen, ob sie das dann noch wollen.
Interessant auch dei AGB des Unternehmens. Hier heißt es:
XII. Vertriebskosten
1.) Die NMF erhebt Vertriebskosten. Die Höhe der Vertriebskosten bemisst sich nach dem vom Kunden ausgewählten Edelmetalldepot und kann jederzeit dem Preis-und Leistungsverzeichnis der NMF entnommen werden. Sie wird nicht in Edelmetalle investiert, sondern an den Vertrieb ausgezahlt. Nachträgliche Absenkungen der beabsichtigten Gesamtinvestition haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vertriebskosten.
2.) Die Vertriebskosten sind bei Einmalanlagen mit Zahlung der Kaufsumme zur Zahlung fällig. Bei Abschluss eines Sparplans mit regelmäßiger Ratenzahlung sind die Vertriebskosten grundsätzlich ebenfalls mit Zahlung der ersten Rate fällig. Bis zur vollständigen Leistung der Vertriebskosten werden die Ratenzahlungsbeträge in Höhe von 70 % auf die vereinbarten Vertriebskosten und in Höhe von 30 % auf Edelmetalle verwendet.
3.) Kunden, die mit NMF einen Sparplan mit regelmäßiger Ratenzahlung und einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren (bei Verträgen mit Minderjährigen: 15 Jahren) abgeschlossen haben, können die Erstattung der Vertriebskosten bei NMF beantragen, sobald sie Einzahlungen zum Erwerb von Edelmetallen in Höhe der im Edelmetallkauf- und Lagervertrag festgelegten Gesamtkaufsumme getätigt haben, NMF wird den Antrag auf Rückerstattung der Vertriebskosten innerhalb von sieben Tagen prüfen und im Falle der Berechtigung wahlweise die Vertriebskosten durch Auszahlung oder durch Gutschrift im Edelmetalldepot des Kunden in der bei Vertragsschluss gewählten Edelmetallaufteilung vornehmen.
XIII. Lagerkosten/Verwaltungskosten
1.) Die Lagergebühr für die eingelagerten Edelmetalle ist zum Ende eines jeden Kalenderquartals fällig.
2.) Ferner erhebt die NMF OHG eine Administrationsgebühr für die Verwaltung der Edelmetalle. Die Administrationsgebühr ist unabhängig von der Menge und dem Wert der eingelagerten Edelmetalle und zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig.
3.) Die Höhe der Lager- und Administrationsgebühr ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der NMF. Beginnt oder endet der Lagervertrag während des Laufs eines Kalenderquartals, wird die Lagergebühr zeitanteilig berechnet. Gleiches gilt für die Administrationsgebühr, wenn der Lagervertrag während des Laufs eines Kalenderjahres beginnt oder endet. Der Kunde beauftragt die NMF am letzten Handelstag eines Kalenderquartals jenen Betrag aus dem Edelmetalldepot des Kunden zu veräußern und auszubuchen, der der vom Kunden zu entrichtenden Lagergebühr entspricht bzw. am letzten Handelstag eines Kalenderjahres jenen Betrag aus dem Edelmetalldepot des Kunden zu veräußern und auszubuchen, der der vom Kunden zu entrichtenden Administrationsgebühr entspricht. Die Veräußerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden im Verhältnis der Edelmetalle untereinander zum Zeitpunkt der Fälligkeit und in Höhe der Lager- bzw. Administrationsgebühr.
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